BGH: Fristlose Kündigung des Mietvertrages auch dann, wenn den Mieter (Sozialhilfeempfänger) kein Verschulden trifft
Christoph Wink · 30.06.2015
BGH, Urteil vom 04.02.2015 (VIII ZR 175/14) Der Bundesgerichtshof musste sich mit der Frage befassen, ob die fristlose Kündigung eines Vermieters berechtigt ist, wenn der Mieter unverschuldet nicht in der Lage war, die Mieten zu zahlen. Im entschiedenen Fall hatte der Mieter rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe...
Weiterlesen