02336 / 40 89 - 0

MANDANTENINFO 42. Ausgabe

Beitrag zum Thema Mandanteninformation · 20.11.2013

„Brauchen Sie eine Rechnung?“ Fast jeder kennt diese Frage (natürlich nur aus Erzählungen des Nachbarn). Sie wird gelegentlich gestellt, wenn ein Handwerker einen Auftrag erhält. Gemeint ist selbstverständlich nicht nur die bloße Rechnung. Hintergrund der Frage ist der Wunsch beider  Parteien, einen Teil der ansonsten anfallenden  Zahlungen und Steuern für sich wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Diese sog. ohne-Rechnung-Abrede ist Gegenstand mehrerer obergerichtlicher Entscheidungen, allerdings mit  unschönen Ergebnissen. Diese stellen wir Ihnen  ausführlich dar.

Weiterer Schwerpunkt ist eine Darstellung der möglichen Fallstricke, die bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nach dem sog. EU-Freizügigkeitsgesetz lauern. Durch dieses Gesetz haben alle EU-Bürger die Möglichkeit, in einem anderen EU-Land auch als Handwerker tätig zu sein. Kommt es in diesen Fällen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem EUHandwerker in Deutschland, können unliebsame Überraschungen auftreten. Einzelheiten zeigen wir Ihnen anhand eines Beispiels auf.

Informative Unterhaltung bei der Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Anwaltsteam
 

 

Zurück zur Übersicht