OLG Schleswig: Neue Gefahren bei der „ohne-Rechnung“-Abrede?
Heinrich W. Maas · 16.04.2013
OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 – 1 U 105/11 Hatten bisher Vertragsparteien, z.B. Handwerker und Bauherr, eine sog. BAT-Abrede ("Bar Auffe Tatze", also Schwarzgeldabrede) geschlossen, so war der Bundesgerichtshof (BGH) bisher davon ausgegangen, dass dieser Vertrag grundsätzlich wirksam ist. Nichtig sollte er nur dann sein, wenn die Steuerhinterziehung der Hauptzweck...
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