Bayerisches LSG: Vermieter hat keinen Direktanspruch gegen das Jobcenter auf Zahlung von Mieten
Christoph Wink · 20.09.2015
LSG Bayern, Urteil vom 05.08.2015 – L 7 AS 263/15 Ein Vermieter hat gegenüber dem Jobcenter – welches dem Mieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II gewährt – keinen direkten Anspruch Erstattung von Mietrückständen des Mieters. Dies gilt nach dem LSG München auch dann, wenn...
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