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Datenschutz: Achtung! Aufgepasst! Faxe von der Datenschutzauskunft – Zentrale

Beitrag zum Thema Aktuelles · Klemens Erhard · 02.10.2018

Datenschutz

Derzeit werden massenhaft Faxe verschickt von einer „Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg. Das Fax sieht zunächst sogar amtlich aus. In der zweiten Zeile der Überschrift heißt es:

„Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“

Der Empfänger wird auf seine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes hingewiesen. Großzügig wird eine gebührenfreie EU-weite Rücksendung des Faxes bis 09.10.2018 angeboten. Sodann wird die angebliche Eilbedürftigkeit untermauert:

„Um die noch rechtzeitige Bearbeitung bis Dienstag, 02.10.2018, zu gewährleisten, erhalten Sie die Unterlagen per Fax.“

Auf der zweiten Seite sind dann Daten zur Betriebsstätte des Empfängers aufgeführt. Diese sollen überprüft werden. Es ist der Hinweis angebracht:

 „… nur vollständige und aktuelle Firmen- und Betriebsdaten gewährleisten die Einhaltung der von den Datenschutzgesetzen aufgestellten Anforderungen. Für die rechtssichere Ausgestaltung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen gemäß den Vorgaben der DS-GVO prüfen Sie bitte die Daten zum Basisschutz und senden diese bei Annahme zwecks Bearbeitung und Vervollständigung bis zum 09.10.2018 zurück.“

Im weiteren „Kleingedruckten“ erfährt der Leser dann, dass man Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO erhalte. Der Basisdatenschutz-Beitrag liegt jährlich bei netto 498,00 €. Mit der Unterzeichnung des Faxes wird der Vertrag für 3 Jahre verbindlich abgeschlossen. Dies entspricht einer Verbindlichkeit von 1.494,00 € netto zuzüglich 283,86 MWST, insgesamt also 1777,86 € !!!

Was ist zu tun: Absolut nichts! Hier soll unter dem Anschein einer gesetzlichen Verpflichtung ein 3-Jahresvertrag über die Zusendung von Informationsmaterial, Mustern, etc. zum Datenschutz abgeschlossen werden.

Es sollen die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, die unter einer Webadresse abrufbar seien. Interessanterweise lassen sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der angegebenen Webadresse nicht abrufen. Aus dem Schreiben ergibt sich noch nicht einmal, wer sich überhaupt hinter der Datenschutzauskunft-Zentrale verbirgt, eine Privatperson oder eine Gesellschaft. Es fehlen jegliche Daten. Um dem Anschreiben einen zusätzlichen Hauch der Seriosität zu vermitteln, wird ein QR-Code auf der Vorderseite abgebildet. Hinter dem QR-Code verbindet sich aber keine abrufbare Webseite, auf der weitere Informationen erhalten werden könnten. Nach einer Mitteilung des deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. hat das Unternehmen „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ überhaupt kein Gewerbe angemeldet.

Wir können nur dringend anraten, sich auf dieses Angebot nicht einzulassen, jeglichen Schriftwechsel zu vermeiden und auch etwaige Anrufe der angeblichen Datenschutzauskunft-Zentrale zu vermeiden.

Klemens Erhard

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

ERHARD & MAAS Rechtsanwälte | Fachanwälte | Notar –  Schwelm

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