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AG München: Modernisierung und Mieterhöhung um 245% – Mieter muss Arbeiten dulden

Beitrag zum Thema Aktuelles · Christoph Wink · 14.02.2018

AG München, Urteil vom 30.12.2016 (453 C 22061/15)

In einem von dem Amtsgericht München entschiedenen Fall wehrte sich eine Mieterin gegen umfassende Modernisierungsmaßnahmen ihres Vermieters. Dieser beabsichtigte einen Balkonanbau, den Einbau eines Außenaufzuges und einer Zentralheizung, einer Isolierverglasung und eines verstärkten Stromnetzes. Die zu erwartende Mieterhöhung sollte rund 245 % der bisherigen Miete betragen

Die Modernisierungsmaßnahme wurde von dem Vermieter ordnungsgemäß angekündigt (§ 555 c BGB); darüber hinaus gelangte das Amtsgericht München zu dem Ergebnis, dass die Mieterin die beabsichtigten Maßnahmen und damit im Nachgang auch die Mieterhöhung nicht mit der Begründung verweigern konnte, dass die Folgen (also hier: Eine erhebliche Mieterhöhung) sie hart treffen würde – hätten die Vermieterinteressen hier Vorrang. Es handele sich um „typische Modernisierungsmaßnahmen“ und nicht etwa um Luxusmodernisierungen. Daher sei die Rechtsausübung vorliegend auch nicht grob unbillig und verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

Entsprechend wurde die Mieterin verpflichtet, die Maßnahmen zu dulden (und damit letztlich auch die anstehende Mieterhöhung zu tragen).

 

Anmerkung: Der Entscheidung ist im Grundsatz zuzustimmen. Hier hatte der Vermieter „vernünftige“ Arbeiten vorgesehen, um seinen Immobilienbestand auch dauerhaft in einem vermietbaren Zustand zu erhalten. Die Nachteile (erhöhte Miete) hat der Mieter entsprechend hinzunehmen, letztlich partizipiert er auch an den entsprechenden Vorteilen (z.B. Energieeinsparung durch neue Fenster und Zentralheizung).

Anders ist dies sicherlich bei Luxusmaßnahmen (so z.B. entschieden für den Fall des Anbaus eines Wintergartens): solche Maßnahmen muss ein Mieter nicht hinnehmen.

 

 

 

Christoph Wink
Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

ERHARD & MAAS Rechtsanwälte | Fachanwälte | Notar –  Schwelm
www.anwaltsteam.eu

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