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Warnhinweis der Westfälischen Notarkammer: Lotterie – Betrug

Beitrag zum Thema Aktuelles · Christoph Wink · 26.11.2015

Die Westfälische Notarkammer in Hamm weist in einer aktuellen Mitteilung auf eine Betrugsmasche hin, bei der ein Lotteriegewinn vorgegaukelt und Betroffene unter der angeblichen Einbeziehung eines Notars zu erheblichen Vermögensdispositionen bewegt werden:

"Unter dem Oberbegriff „Vorauszahlungsbetrug“ sind bisher Fälle bekannt, in denen versucht wird, unter Vorspiegelung eines Lotteriegewinns meist ältere Menschen dazu zu bewegen, Beträge auf ein ausländisches Konto zu überweisen, um dadurch in den Genuss eines angeblichen Lotteriegewinns zu kommen.

Nunmehr hat uns ein Kammermitglied allerdings über eine weitaus perfidere Masche unterrichtet. Mit dem Geschädigten wurde telefonisch Kontakt aufgenommen. Ihm wurde ebenfalls vorgegaukelt, er habe ein Lotteriespielvertrag abgeschlossen und im Rahmen dieses Vertrages stehe ihm nunmehr ein Gewinn in Höhe von ca. 80.000,00 € zu. Um in den Genuss des Gewinnes zu kommen, müsse er allerdings eine Vorauszahlung in Form einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 5.000,00 € auf ein ihm noch anzugebendes Konto überweisen. Die Weigerung des Geschädigten, sich auf eine solche Vorauszahlung einzulassen, wurde mit dem Argument gekontert, er, der Geschädigte, habe einen Vertrag abgeschlossen, könne aber den gesamten Vorgang durch einen Notar seines Vertrauens prüfen lassen. Ob er denn einen Vertrauensnotar benennen könne? Der Geschädigte nannte daraufhin den Namen des Kammermitglieds. Der Anrufer versicherte dem Geschädigten, er werde die Unterlagen zur Prüfung an den genannten Notar weiterleiten; dieser werde sich dann mit dem Geschädigten in Verbindung setzen.

Etwa 1 Stunde später erreichte den Geschädigten ein erneuter Telefonanruf. Es meldete sich angeblich die Sozia des Kammermitglieds, die der Geschädigte ebenfalls – aber nur flüchtig – kannte. Er konnte mithin die Stimme nicht sicher identifizieren. Im Display des Telefons des Geschädigten war die richtige Telefonnummer der Kanzlei zu lesen. Die Anruferin plauderte zunächst ein wenig mit dem Geschädigten und berichtete sodann, dass sie ihm als Vertreterin des verhinderten Notars eine schlechte und eine gute Nachricht zukommen lassen könne. Die schlechte Nachricht sei, dass man den Gewinnspielvertrag und das Vorauszahlungsbegehren geprüft habe und dass die Zahlung in der Tat wie zuvor angefordert sofort erfolgen müsse. Die gute Nachricht sei, dass der Geschädigte sich darauf verlassen könne, nach der Anweisung des Geldbetrages unverzüglich den versprochenen Gewinn überwiesen zu bekommen. Der durchaus geschäftserfahrene Geschädigte ließ sich von diesem Gespräch mit der angeblichen Kollegin des Notars übertölpeln und überwies den angeforderten Vorschussbetrag auf das Konto, das ihm von der angeblichen Rechtsanwältin genannt worden war.

Wir werden die Öffentlichkeit über diese Betrügereien unter Ausnutzung des guten Rufs des Notariats unterrichten."

 

Quelle: Newsletter Nr. 16/2015 der Westfälischen Notarkammer

 

Christoph Wink
Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 
ERHARD & MAAS Rechtsanwälte | Fachanwälte | Notare –  Schwelm
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