LAG Baden-Württemberg: Längere Kündigungsfrist zur Verlängerung der Probezeit zulässig
Christoph Wink · 20.08.2015
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2015 – 4 Sa 94/14 Das LAG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Kündigung auch dann wirksam ist, wenn diese vor Ablauf von sechs Monaten (Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG) mit einer längeren Kündigungsfrist (hier: drei Monate) ausgesprochen wird, um dem Mitarbeiter eine „weitere Bewährungschance“...
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