Privates Baurecht
Sie erhalten bei uns Unterstützung von Anfang an. Das beginnt bei der Entwicklung neuer oder der Überprüfung vorhandener Bauverträge, die Sie selbst vorlegen wollen oder die Ihnen vorgelegt worden sind. Bereits frühzeitig sollte es möglichst klare „Spielregeln“ innerhalb des Dreiecksverhältnisses Bauherr, Architekt und Handwerker geben.
Befindet sich der Bau bereits in der Herstellung, richtet sich unser Hauptaugenmerk auf die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen tatsächlicher, möglicher oder angeblicher Mängel. Ausgehend von Ihrer eigenen Rolle als am Bau beteiligte Person (Bauherr, Architekt oder Handwerker) helfen wir Ihnen, Ihre Interessen den beiden anderen Beteiligten gegenüber möglichst optimal in die gewünschte Form zu gießen, ohne den Erfolg des Bauvertrages gefährden zu müssen. Hierzu kann insbesondere auch die Einschaltung eines Gutachters gehören. Wir begleiten Sie auch bei solchen Verfahren.
Natürlich stehen wir Ihnen auch insbesondere dann zur Seite, wenn einer Ihrer (ehemaligen) Vertragspartner sich vernünftigen Argumenten gegenüber verschlossen zeigt und Sie in eine gerichtliche Auseinandersetzung drängt. Eine umfassende Unterstützung in sachlicher, rechtlicher und vor allem auch prozessualer Hinsicht gegenüber wiederum beiden anderen Beteiligten halten wir für selbstverständlich
Im privaten Baurecht vertritt Sie unser Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Herr Rechtsanwalt Heinrich W. Maas, in allen oben dargestellten und weiteren Fragen, die sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den vertraglich am Bau beteiligten Personen und Firmen ergeben.