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Privates Baurecht

Sie erhalten bei uns Unterstützung von Anfang an. Das beginnt bei der Entwicklung neuer oder der Überprüfung vorhandener Bauverträge, die Sie selbst vorlegen wollen oder die Ihnen vorgelegt worden sind. Bereits frühzeitig sollte es möglichst klare „Spielregeln“ innerhalb des Dreiecksverhältnisses Bauherr, Architekt und Handwerker geben.

Befindet sich der Bau bereits in der Herstellung, richtet sich unser Hauptaugenmerk auf die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen tatsächlicher, möglicher oder angeblicher Mängel. Ausgehend von Ihrer eigenen Rolle als am Bau beteiligte Person (Bauherr, Architekt oder Handwerker) helfen wir Ihnen, Ihre Interessen den beiden anderen Beteiligten gegenüber möglichst optimal in die gewünschte Form zu gießen, ohne den Erfolg des Bauvertrages gefährden zu müssen. Hierzu kann insbesondere auch die Einschaltung eines Gutachters gehören. Wir begleiten Sie auch bei solchen Verfahren.

Natürlich stehen wir Ihnen auch insbesondere dann zur Seite, wenn einer Ihrer (ehemaligen) Vertragspartner sich vernünftigen Argumenten gegenüber verschlossen zeigt und Sie in eine gerichtliche Auseinandersetzung drängt. Eine umfassende Unterstützung in sachlicher, rechtlicher und vor allem auch prozessualer Hinsicht gegenüber wiederum beiden anderen Beteiligten halten wir für selbstverständlich

Im privaten Baurecht vertritt Sie unser Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Herr Rechtsanwalt Heinrich W. Maas, in allen oben dargestellten und weiteren Fragen, die sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den vertraglich am Bau beteiligten Personen und Firmen ergeben.

Ansprechpartner

Aktuelles aus dem Bereich Baurecht

30. Oktober 2019

Baurecht

MANDANTEN – INFO 56. Ausgabe

In dieser Ausgabe beschreibt Rechtsanwalt Maas die Risiken und Folgen von Fristversäumnissen und gibt interessante Tipps an Handwerker zu Arbeiten an Vorgewerken. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihr Anwaltsteam Download Mandanten - Info

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6. Juni 2018

Baurecht

Baurecht:Keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums, wenn der Bauträger den Verwalter bestimmt!

Baurecht Der Fall: Ein Bauträger errichtet eine Wohnungseigentumsanlage und veräußert die einzelnen Wohnungen im Jahr 2003 mit inhaltlich identischen Verträgen. Darin ist vereinbart, dass der Bauträger das Recht hat, den ersten Verwalter auszusuchen und zu bestellen....

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