Denkmalrecht
Sie haben aus einem alten Gebäude ein „Schmuckkästchen“ gemacht und jetzt kommt das Denkmalamt auf die Idee, dieses Gebäude unter Schutz zu stellen? Ihr Gebäude steht unter Schutz, sie möchten aber trotzdem bauliche Veränderungen vornehmen?
In diesen und anderen Fragen des Denkmalrechts berät Sie Rechtsanwalt Maas als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Baurecht. Schwerpunkt ist eine sorgfältige Analyse der historischen und aktuellen Gegebenheiten sowie eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Argumenten der Denkmalbehörde.
Auch in diesem Rechtsgebiet hat die Erfahrung gezeigt, dass in vielen Fällen die Vereinbarung von Stundensatzhonoraren zu Beginn der Beratung Sicherheit bei der Kalkulation gibt.