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Architektenrecht

Sie planen einen Neubau oder Umbau und arbeiten mit einem Architekt zusammen? Sie bauen gerade und die Zusammenarbeit mit dem Architekt läuft nicht mehr so reibungslos wie am Anfang? Die Baukosten laufen aus dem Ruder und der Architekt zuckt die Schultern? Der Architekt kümmert sich nicht um den zügigen Fortschritt auf der Baustelle und die Handwerker beschweren sich schon?

Lösungen für diese und weitere Fragen aus dem Architektenrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt Maas, Fachanwalt für Architektenrecht und Baurecht.

Bereits frühzeitig sollte es möglichst klare „Spielregeln“ innerhalb des Dreiecksverhältnisses Bauherr, Architekt und Baufirma geben. Sowohl bei der internen Beratung als auch bei Verhandlungen mit dem Architekt steht Ihnen deshalb Rechtsanwalt Maas zur Seite. Hierbei ist Kostenklarheit angesichts der ohnehin bestehenden hohen Baukosten ein wichtiges Thema. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen die Vereinbarung von Stundensatzhonoraren zu Beginn der Beratung Sicherheit bei der Kalkulation gibt.

Natürlich sind wir auch zur Stelle, wenn der Architekt sich vernünftigen Argumenten gegenüber verschlossen zeigt und Sie in eine gerichtliche Auseinandersetzung drängt. Selbstverständlich ist dann eine umfassende Unterstützung in sachlicher, rechtlicher und vor allem auch prozessualer Hinsicht. Hierbei verlieren wir auch etwaige Verantwortlichkeiten der Handwerker nicht aus dem Auge.

Sie sind Architekt und ihr Kunde hat immer neue Wünsche, die er nicht jedes Mal bezahlen möchte? Handwerker haben mangelhaft gearbeitet und der Bauherr rügt Ihre Überwachungstätigkeit? Es gibt Meinungsverschiedenheiten über den Umfang des Honorars?

Auch diese und weitere Fragen aus dem Architektenrecht beantwortet Rechtsanwalt Maas, Fachanwalt für Architektenrecht und Baurecht.

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Aktuelles aus dem Bereich Baurecht

30. Oktober 2019

Baurecht

MANDANTEN – INFO 56. Ausgabe

In dieser Ausgabe beschreibt Rechtsanwalt Maas die Risiken und Folgen von Fristversäumnissen und gibt interessante Tipps an Handwerker zu Arbeiten an Vorgewerken. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihr Anwaltsteam Download Mandanten - Info

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6. Juni 2018

Baurecht

Baurecht:Keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums, wenn der Bauträger den Verwalter bestimmt!

Baurecht Der Fall: Ein Bauträger errichtet eine Wohnungseigentumsanlage und veräußert die einzelnen Wohnungen im Jahr 2003 mit inhaltlich identischen Verträgen. Darin ist vereinbart, dass der Bauträger das Recht hat, den ersten Verwalter auszusuchen und zu bestellen....

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