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Kündigungen

Es werden drei Arten der Kündigung unterschieden:

I. Betriebsbedingte Kündigung
Die Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sind im Unternehmen angelegt: zum Beispiel Auftragsrückgang, Auslagerung von Betriebsteilen, Personalabbau im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen, etc.

II. Personenbedingte Kündigung
Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung ist die Krankheit, zum einen in Form der lang andauernden Erkrankung zum anderen in Form von häufigen Kurzerkrankungen, die zu erheblichen betrieblichen Störungen führen.

Kann jemand auf Dauer seine arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten nicht mehr erbringen, ist der Arbeitgeber berechtigt, das Arbeitsverhältnis personenbedingt zu kündigen.

III. Verhaltensbedingte Kündigung
Bei schuldhaften Vertragsverletzungen besteht das Recht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Vorauszugehen hat eine Abmahnung. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kommt auch eine fristlose Kündigung in Betracht.

Gegen jede Form der Kündigung besteht die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht Klage zu erheben und die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen.

Ganz wichtig ist, dass die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht zu erheben ist.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Klemens Erhard, Christoph Wink und Arne Gollan ,werden für Sie nach Erhalt der Kündigung alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten und Sie während des gesamten Verfahrens begleiten. Die Termine vor dem Arbeitsgericht werden wir mit Ihnen gemeinsam wahrnehmen. Soweit sie rechtsschutzversichert sind, werden wir die notwendige Korrespondenz mit Ihrer Versicherung führen und Kostendeckung für die Abwehr der Kündigung beantragen.

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Aktuelles aus dem Bereich Arbeitsrecht

13. Februar 2023

Arbeitsrecht

Unbezahlte Freistellung wegen fehlender Corona-Impfung unwirksam ohne behördliches Tätigkeitsverbot

Landesarbeitsgericht  Baden-Württemberg, Urteil vom  vom 03.02.2023 - 7 Sa 67/22.  Die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht beschäftigt derzeit auch die Arbeitsgerichte. Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mussten alle Kliniken, Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegedienste, Geburtshäuser und...

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3. Juni 2022

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Nachweispflicht für Überstunden

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 04. 05.2022 – 5 AZR 359/21 Soweit ein Arbeitnehmer die Bezahlung von Überstunden geltend macht, so muss er deren Ableistung darlegen und beweisen. Darüber hinaus müssen Überstunden angeordnet oder durch den Arbeitsgeber...

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