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Mietrecht

Das Mietrecht regelt die gegenseitigen Rechten und Pflichten von Vermieter und Mieter. Die gesetzlichen Regelungen sind enthalten in § 535 BGB bis § 580 a BGB. Damit begnügen sich Vermieter und Mieter in der Regel aber nicht. Um alle nur denkbaren Lebenssachverhalte bis ins Kleinste zu regeln, werden Mietverträge entworfen, die gut und gerne einen Umfang von bis zu 30 DIN A4 Seiten haben und daneben noch eine Hausordnung beinhalten, die sich wiederum über mehrere DIN A4 Seiten erstreckt.

Vertragsklauseln sind oft derart kompliziert, dass sie selbst von Juristen erst nach mehrmaligem Studium verstanden werden. Zuletzt landen solche Verträge dann beim Bundesgerichtshof mit der Folge, dass das Mietrecht heute kompliziert und für die Vertragsparteien nicht mehr berechenbar ist.

Ist zum Beispiel die Klausel im Mietvertrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam, ist der Vermieter verpflichtet, diese durchzuführen. Demnach könnte der Mieter alle paar Jahre verlangen, dass seine Wohnung auf Kosten des Vermieters neu gestrichen wird.

Werden die Betriebskosten nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geregelt, bleibt der Vermieter auf ihnen sitzen. Betriebskosten werden wegen ihrer enormen Höhe teilweise als „zweite Miete“ bezeichnet.

Um solche unangenehmen und finanziell einschneidenden Risiken zu vermeiden, bieten wir Ihnen unsere kompetente Unterstützung an.

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