Versorgungsausgleich
Unter Versorgungsausgleich versteht man den Ausgleich der Rentenrechte bzw. der Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten im Falle der Scheidung. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Versorgungsausgleichsgesetz. Es gilt der Grundsatz, dass alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung je zur Hälfte geteilt werden. Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich zwingend mit der Scheidung durchgeführt, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht ehevertraglich ausgeschlossen wurde. Bei einer Ehedauer bis zu 3 Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer der Parteien statt.