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Versorgungsausgleich

Unter Versorgungsausgleich versteht man den Ausgleich der Rentenrechte bzw. der Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten im Falle der Scheidung. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Versorgungsausgleichsgesetz. Es gilt der Grundsatz, dass alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung je zur Hälfte geteilt werden. Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich zwingend mit der Scheidung durchgeführt, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht ehevertraglich ausgeschlossen wurde. Bei einer Ehedauer bis zu 3 Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer der Parteien statt.

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Aktuelles aus dem Bereich Familienrecht

22. Juli 2022

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MANDANTEN – INFO 60. Ausgabe

Aktuelle Entscheidungen aus dem Familien- und Erbrecht stellt Ihnen in dieser Ausgabe Rechtsanwältin Priestersbach vor. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihr Anwaltsteam Download Mandanten-Info

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16. März 2018

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OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2015 (14 U 71/14) - rechtskräftig [nachfolgend BGH, Beschluss vom 22.11.2017 (VII ZR 181/15)]     Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass in dem Fall, in dem ein Ehepartner Renovierungsarbeiten in...

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