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Mietrecht

Für alle Fragen rund um das Mietrecht stehen Ihnen zwei Fachanwälte zur Verfügung. Das Mietrecht ist sehr vielschichtig und laufend von regelmäßigen gesetzlichen Änderungen begleitet.

Welches Formular für den Abschluss des Mietvertrages wird zugrunde gelegt, welche Klauseln im Mietvertrag sind nicht mehr aktuell und werden von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht mehrt anerkannt? Welche Kündigunsfristen gelten, wie hoch darf die Miete sein, ist eine Mietpreisbremse zu beachten, wann darf die Miete erhöht werden, z.B. auf Grundlage eines Mietspiegels (Vergleichsmietentabelle) oder einer Modernisierung (z.B. energetische Modernisierung), gibt es eine Kappungsgrenze für die Mieterhöhung, welche Fristen sind für die Zustimmung der Mieterhöhung zu beachten?

Welche Mieterhöhungen sind  bei Gewerberaum  möglich, kann eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vereinbart werden?

Immer wieder spannend sind auch die Fallkonstellationen nach dem Eintritt von Mietrückständen. Manche Mieter zahlen von Anfang an nicht einen Cent an Miete und hinterlassen die Wohnung nach einigen Monaten ohne Vorankündigung und mieten die nächste Wohnung an (Mietnomaden). Vielfach ist aber zunächst aufgrund der Mietrückstände eine fristlose Kündigung auszusprechen, sodann kann auf Räumung geklagt werden. Im Weiteren folgt dann die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher. Welche Art der Räumung wird gewählt (die Räumung nach dem „Berliner Modell“ oder die vollständige Räumung? Welche Kosten für die Räumung entstehen? Wie können die Kosten vom Vermieter im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden?

Streitig sind regelmäßig auch die jährlichen Betriebskostenabrechnungen. Welche Betriebskosten/Nebenkosten dürfen umgelegt werden, welcher Umlagemaßstab ist im Mietvertrag vereinbart, ist die Abrechnungsfrist eingehalten, wie lange können Nachzahlungen verlangt werden etc.

Vorgenannte Aspekte betreffen nicht nur das private Wohnraummietrecht, sondern insbesondere auch die Mietverhältnisse über Gewerberäume. Im Mietrecht zum Gewerberaum stehen insbesondere die Gestaltungen von Mietvertragsklauseln im Raum. Hierzu gehören die unterschiedlichen Laufzeiten von Mietverträgen, die Optionen zur Mietvertragsverlängerung, die vom Wohnraummietrecht abweichenden gesetzlichen Kündigungsfristen etc.

Zu unseren Mandanten zählen nicht nur private Hauseigentümer und Mieter, vielmehr auch Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, gewerbliche Vermieter. Unser Ziel ist es, Sie von Beginn an umfassend zu beraten und zu vertreten, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Aufgrund unserer 30-jährigen Erfahrung kennen wir alle Facetten des Mietrechts sowohl aus Sicht der Vermieter als auch aus Sicht der Mieter und können mit unseren Mandanten eine optimale Strategie erarbeiten und umsetzen.

Durch die zentrale Lage unserer Kanzlei in Schwelm als Hauptstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises (kreisangehörige Gemeinden: Gevelsberg, Ennepetal, Breckerfeld, Hattingen, Witten, Wetter und Schwelm) nehmen wir regelmäßig Termine bei allen umliegenden Amtsgerichten (Schwelm, Wuppertal, Hagen, Hattingen, Witten, Wetter, Wipperfürth, Bochum, Dortmund, Lüdenscheid) und den Landgerichten (Hagen, Bochum, Wuppertal, Dortmund, Düsseldorf) wahr.

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