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Verkehrsrecht

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FAQ`s

Was passiert, wenn ich einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalte?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, wie z.B. zu schnellem Fahren, Falschparken oder einem Rotlichtverstoß, erhalten, haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Ist der Einspruch erfolgreich, wird das Verfahren eingestellt oder der Bescheid geändert. Wenn der Einspruch abgelehnt wird oder Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Bescheid rechtskräftig und die festgesetzte Strafe (Geldbuße, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot) muss befolgt werden.
Wann droht ein Fahrverbot, und wie lange kann es dauern?
Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen verhängt, z.B. bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogenfahrten, wiederholten Rotlichtverstößen oder anderen gefährlichen Verkehrsdelikten. Die Dauer eines Fahrverbots beträgt in der Regel zwischen einem und drei Monaten, abhängig von der Schwere des Verstoßes und eventuellen Vorstrafen im Verkehrszentralregister (Punkte in Flensburg). Bei bestimmten schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann das Fahrverbot auch länger dauern oder es droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Was bedeutet "Punkte in Flensburg", und wie wirken sie sich auf meinen Führerschein aus?
"Punkte in Flensburg" bezieht sich auf das Fahreignungsregister, das vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt wird. Punkte werden für Verkehrsverstöße vergeben, die die Verkehrssicherheit gefährden. Je nach Schwere des Verstoßes werden ein bis drei Punkte vergeben. Wenn ein Fahrer acht Punkte erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen und kann frühestens nach sechs Monaten und bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) neu beantragt werden. Punkte verfallen nach einer bestimmten Frist, die je nach Verstoß zwischen zweieinhalb und zehn Jahren liegt, sofern keine neuen Verstöße hinzukommen.

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