Notariat

Unsere Notare | Notarielle Tätigkeiten

Unsere Sozien Christoph Wink und Martin Frey sind Anwaltsnotare und üben neben ihrer Zulassung als Rechtsanwalt auch das Amt des Notars aus. Ein Notar wird dabei als neutraler Vertreter aller Urkundsbeteiligten tätig, um eine sichere und ausgewogene Lösung im Sinne aller Beteiligter zu finden.

Die Tätigkeit erstreckt sich dabei von der der Beratung bis zur Beurkundung von Verträgen und einseitigen Willenserklärungen. 

Fachlich begleiten wir Sie in allen „klassischen“ Bereichen der notariellen Tätigkeit –  vom Immobilienrecht (Grundstücksrecht), über das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht, das Familien- und Erbrecht bis hin zur privaten (Vermögens-) Vorsorge

Aber auch in allgemeinen notariellen Belangen (Beglaubigung von Unterschriften und Ablichtungen  "amtlicher Papiere" wie Zeugnisse oä., Vereinsangelegenheiten) stehen wir unseren Mandanten zügig und professionell zur Seite.

Der Amtssitz unserer Notare ist gelegen in Schwelm, der Hauptstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Der Amtsbereich umfasst die Gemeinden Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal und Breckerfeld. Beurkundungen müssen im Amtsbereich erfolgen, wobei es aber unerheblich ist, wo der konkrete Gegenstand der Beurkundung (z.B. das zu verkaufende Grundstück oder der Sitz des betreffenden Unternehmens) gelegen ist.    

Weitere Informationen, Downloads, Onlineformulare (etc.) zu einzelnen Scherpunktthemen können Sie mit einem "Klick" auf die unten aufgeführten Rechtsgebiete aufrufen. Informationen, Downloads, etc. zu allgemeinen notariellen Themen finden Sie im unteren Bereich dieser Seite. 

Die Kosten der notariellen Tätigkeiten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Hiernach ist ausschließlich der Geschäftswert der Angelegenheit maßgeblich und nicht der zeitliche Aufwand, der von einem Notar oder seinen Mitarbeitern aufgewendet wird. Die notariellen Kosten für die Beratung, die Beurkundung und die Umsetzung der notariellen Tätigkeiten sollen möglichst sozialverträglich sein und sind damit vergleichsweise gering. Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter https://notar.de

 

FAQ`s

Welche Aufgaben hat ein Notar und in welchen Fällen benötige ich ihn?
Ein Notar ist ein spezialisierter Jurist und dabei unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Vor allem ist er dafür zuständig, bestimmte Rechtsgeschäfte zu beurkunden und zu beglaubigen. Die notarielle Tätigkeit gewährleistet Rechtssicherheit und beugt Rechtsstreitigkeiten vor. Ein Notar wird benötigt in Fällen wie: Kauf von Immobilien: Bei Immobilienkäufen muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Gründung von Kapitalgesellschaften: Bei der Gründung von Gesellschaften wie einer GmbH oder AG ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Testament und Erbvertrag: Notare beraten bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen und beurkunden diese, um die Formvorschriften zu erfüllen und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Eheverträge: Vor oder während einer Ehe kann ein Ehevertrag geschlossen werden, der ebenfalls notariell beurkundet werden muss.
Was ist der Unterschied zwischen einer notariellen Beglaubigung und einer Beurkundung?
Eine notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Originaldokument. Dies ist häufig bei Anträgen, Vollmachten oder anderen rechtlichen Erklärungen erforderlich, bei denen die Identität der unterzeichnenden Person überprüft werden muss. Eine notarielle Beurkundung geht weiter und umfasst die vollständige Protokollierung und Dokumentation eines Rechtsgeschäfts durch den Notar. Bei der Beurkundung liest der Notar die Urkunde(n) vor, erläutert die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts, stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt verstanden haben, und nimmt dann die Unterschriften entgegen. Beurkundungen sind beispielsweise bei Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen und Erbverträgen erforderlich und dienen dazu, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und formelle Anforderungen zu erfüllen.
Wie berechnen sich die Kosten für notarielle Tätigkeiten?
Die Kosten für notarielle Dienstleistungen sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie basieren in der Regel auf dem Wert des Geschäfts, das beurkundet oder beglaubigt wird. Beispielsweise richten sich die Gebühren für die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags nach dem Kaufpreis der Immobilie. Notare sind verpflichtet, die Gebührenordnung einzuhalten, und es gibt keinen Verhandlungsspielraum über die Höhe der Kosten. Zusätzlich zu den Beurkundungskosten können Auslagen für die Einsicht in Register, Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen hinzukommen. Eine detaillierte Kostenaufstellung wird vom Notar bereitgestellt, sodass die Beteiligten die Gebühren nachvollziehen können. Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter https://www.notar.de/themen/notarkosten