Verkehrsrecht

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Wir stehen Ihnen bei sämtlichen verkehrsrechtlichen Problemen und Fragestellungen zur Seite. Im Bereich des Verkehrsrechts beraten und vertreten wir Sie – gerichtlich und außergerichtlich – gegenüber Versicherungsunternehmen, Unfallgegnern und Behörden.

Unsere Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst die folgenden Themenkomplexe:
Verkehrszivilrecht, -haftungsrecht & -vertragsrecht:

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und möchten nunmehr Schadensersatzansprüche gleich welcher Art (z.B. Fahrzeugschäden, Nutzungsausfall, Erwerbsschäden, Schmerzensgeld, …) geltend machen, helfen wir Ihnen hierbei „von Anfang an“. Dies umfasst kompetente Beratungen zur richtigen Vorgehensweise nebst Bezifferung Ihrer Schäden, die Ermittlung der jeweiligen eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung, die Geltendmachung Ihrer Ansprüche und die Übernahme des gesamten Schriftverkehrs der Unfallregulierung.

Auch stehen wir Ihnen bei allen weiteren rechtlichen Fragen „rund um`s Fahrzeug“ zur Verfügung, wie z.B. zum Autokauf (Abschluss und Inhalt von Kaufverträgen, Kfz-Leasingverträge, Finanzierung von Fahrzeugen, Fragen zur Garantie und Sachmängelhaftung,…) oder bei Problemen mit Ihrer Werkstatt (beispielsweise bei missglückten Reparaturen, Nachbesserungen oder Wartungen Ihres Fahrzeugs).

Versicherungsrecht:

Vor allem im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen gilt es, eine Reihe versicherungsrechtlicher Obliegenheiten und Voraussetzungen zu beachten, was besondere Kenntnisse im Recht der Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Personen- und Unfallversicherung erfordert. Hier helfen wir Ihnen ebenso „von Anfang an“ und nehmen Ihnen die (lästige) Korrespondenz mit den jeweiligen Versicherungsträgern ab.

Recht der Fahrerlaubnis („Führerscheinrecht“):

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt gem. § 2 StVG eine Erlaubnis (sog. Fahrerlaubnis), die durch eine amtliche Bescheinigung (dem Führerschein) nachzuweisen ist. Darüber hinaus muss der Fahrzeugführer auch „geeignet“ sein, also die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und darf nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben.

Nicht selten nehmen die Fahrerlaubnisbehörden diverse Vorfälle im Straßenverkehr zum Anlass, um die „Eignung“ eines Fahrers in Frage zu stellen. Drohen fahrerlaubnis- / führerscheinrechtliche Maßnahmen (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, Anordnung der Vorlage ärztlicher / psychologischer Gutachten wie der „MPU“,…), gilt es schnell und bewusst zu handeln und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hierbei unterstützen wir Sie und nehmen Ihre Rechte für Sie in die Hand.

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Wird Ihnen (z.B. nach einem Unfall mit Personen- und/oder Sachschäden, einer „Unfallflucht“, einer Fahrt unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss, einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug,…) vorgeworfen, gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben und droht deshalb ein Bußgeld oder gar ein Strafverfahren? Dann stehen wir ebenfalls verteidigend an Ihrer Seite und helfen Ihnen in dieser meist doch sehr belastenden Situation.

Aufgrund der zentralen Lage unserer Sozietät in Schwelm als Hauptstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises (kreisangehörige Gemeinden Gevelsberg, Ennepetal, Breckerfeld, Hattingen, Witten, Wetter und Schwelm) nehmen wir hierbei regelmäßig Termine in allen umliegenden Amtsgerichten (Hattingen, Witten, Wetter, Schwelm, Wuppertal, Düsseldorf, Solingen, Wipperfürth), Landgerichten (Hagen, Dortmund, Essen, Wuppertal, Köln, Dortmund, Bochum), Oberlandesgerichten (Hamm, Düsseldorf, Köln) und Verwaltungsgerichten (Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln) wahr.

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FAQ`s

Welche Genehmigungen sind für ein Bauvorhaben erforderlich?
Für die meisten Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt und stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden baurechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu gehören der Bebauungsplan der Gemeinde, die Landesbauordnung sowie besondere Vorschriften wie Denkmalschutz oder Umweltauflagen. Vor dem Bau müssen Bauherren auch prüfen, ob zusätzliche Genehmigungen, wie etwa eine Abrissgenehmigung oder eine Genehmigung zur Nutzungsänderung, erforderlich sind.
Was ist ein Bebauungsplan, und wie beeinflusst er mein Bauvorhaben?
Ein Bebauungsplan ist ein kommunales Planungsinstrument, das die Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen, Gebäudehöhen und Gestaltungsvorgaben. Der Bebauungsplan ist verbindlich und muss beim Einreichen eines Bauantrags beachtet werden. Er beeinflusst Ihr Bauvorhaben, indem er bestimmt, was und wie gebaut werden darf, und kann Einschränkungen hinsichtlich der Größe, Lage oder Art der Bebauung enthalten. Vor dem Kauf eines Grundstücks oder dem Start eines Bauvorhabens sollten Bauherren daher den Bebauungsplan prüfen.
Was ist eine Bauleistungsbeschreibung, und warum ist sie wichtig?
Eine Bauleistungsbeschreibung ist ein Dokument, das die einzelnen Bauleistungen detailliert beschreibt, die ein Bauunternehmen im Rahmen eines Bauvertrags erbringen muss. Sie enthält Angaben zu den verwendeten Materialien, den Ausführungsarten und den Qualitätsstandards. Die Bauleistungsbeschreibung ist wichtig, weil sie eine klare Grundlage für die Leistungserbringung und die Abnahme der Bauarbeiten schafft. Sie dient als Referenz bei möglichen Streitigkeiten über die Ausführung und Qualität der Bauarbeiten und ist daher essenziell für eine rechtssichere Bauabwicklung. Bauherren sollten sicherstellen, dass die Bauleistungsbeschreibung umfassend und präzise ist, um Missverständnisse und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

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