Baurecht
Baurecht
Im Architektenrecht und privaten Baurecht vertreten wir Sie als Handwerker, Architekt, Bauträger, privater Bauherr, Fertighaus-Hersteller oder Käufer eines Fertighauses in allen baurechtlichen Fragen, die sich in den Vertragsbeziehungen zwischen diesen bauvertraglich am Bau beteiligten Personen und Firmen ergeben.
Sie werden nach Wunsch von uns unterstützt bereits bei der Entwicklung neuer oder der Überprüfung vorhandener baurechtlicher Verträge, die Sie vorlegen wollen oder die Ihnen vorgelegt worden sind. Bereits frühzeitig sollte es möglichst klare „Spielregeln“ geben innerhalb der baurechtlichen Vertragsverhältnisse zwischen Handwerkern, Architekten, Bauträgern, privaten Bauherrn, Fertighaus-Herstellern oder Käufern eines Fertighauses.
Befindet sich der Bau bereits in der Herstellung, richtet sich unser Hauptaugenmerk auf die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen tatsächlicher, möglicher oder angeblicher Baumängel. Ausgehend von Ihrer eigenen Rolle als am Bau beteiligte Person helfen wir Ihnen, Ihre Interessen den beiden anderen Beteiligten gegenüber möglichst optimal in die gewünschte baurechtliche Form zu gießen, ohne den Erfolg des Bauvertrages gefährden zu müssen. Je nach Auftrag konkretisieren wir die von Ihnen befürchteten Baumängel oder hinterfragen kritisch die von der Gegenseite behaupteten Baumängel.
Natürlich stehen wir Ihnen auch insbesondere dann zur Seite, wenn einer Ihrer (ehemaligen) Vertragspartner sich vernünftigen Argumenten gegenüber verschlossen zeigt und Sie in eine baugerichtliche Auseinandersetzung drängt.
Neben der baurechtlich beratenden Tätigkeit, die wir für Handwerker, Architekten, Bauträger und private Bauherrn durchführen, sind wir auch in gerichtlichen Verfahren für Handwerker, Architekten, Bauträger und private Bauherrn tätig. Aufgrund der zentralen Lage unserer Sozietät nehmen wir hierbei regelmäßig Termine bei den Landgerichten Hagen (zuständig u.a. für Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hagen, Herdecke, Hohenlimburg, Schalksmühle, Schwelm und Wetter), Wuppertal, Köln (zuständig u.a. für Hückeswagen, Radevormwald, Wermelskirchen und Wipperfürth) und Wuppertal (zuständig u.a. für Solingen, Remscheid und Wuppertal) wahr.
Eine umfassende Unterstützung in sachlicher, rechtlicher und vor allem auch prozessualer Hinsicht gegenüber Handwerkern, Architekten, Bauträgern, privaten Bauherrn, Fertighaus-Herstellern oder Käufern eines Fertighauses halten wir für selbstverständlich.