Immobilienrecht
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst sämtliche rechtlichen Regelungen, die sich mit Grundstücken und darauf befindlichen Immobilien befassen. Es ist ein Querschnittsgebiet verschiedener Rechtsbereiche, das sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Aspekte beinhaltet.
Kernbereiche des Immobilienrechts sind folgende:
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- Grundstücksrecht:
- Regelung des Eigentums und Besitzes (z.B. §§ 854 ff. und §§ 903 ff. BGB).
- Erwerb und Übertragung von Grundstücken (§§ 873, 925 BGB).
- Eintragung von Rechten ins Grundbuch (gemäß Grundbuchordnung, GBO).
- Wohnungseigentums- und Teileigentumsrecht:
- Regelung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums sowie der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften.
- Immobilienkaufrecht / Transaktionsrecht:
- Vorschriften zu notariellen Kaufverträgen (§ 311b BGB).
- Gewährleistungsrechte bei Sach- und Rechtsmängeln (§§ 434 ff. BGB).
- Sachenrechtliche Belastungen:
- Hypotheken und Grundschulden (§§ 1113 ff. BGB).
- Dienstbarkeiten wie Wegerechte (§§ 1018 ff. BGB).
- Reallasten (§§ 1105 ff. BGB).
- Mietrecht:
- Regelung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen (§§ 535 ff. BGB).
- Kündigungsfristen, Mietpreisregulierung, Modernisierungen und Nebenkostenabrechnungen
- Baurecht:
- Öffentliches Baurecht: Vorschriften im Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes, Bauordnungen der Länder, Bebauungspläne.
- Privates Baurecht: Werk- (§§ 631 ff. BGB) oder Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB) für Leistungen und Verträge mit Architekten, Bauträgern oder Handwerkern.
- Nachbarrecht:
- Vorschriften zu Abstandsflächen, Grenzbepflanzung und Immissionen (§§ 903, 906 BGB).
- Ergänzend: Landesnachbarrechtsgesetze.
- Erbrechtliche Aspekte:
- Übertragung von Immobilien im Rahmen von Erbschaften (§§ 1922 ff. BGB).
- Rechte von Erben und Pflichtteilsberechtigten (§§ 2303 ff. BGB).
- Maklerrecht:
- Regelungen zu Maklerverträgen (§§ 652 ff. BGB).
- Vorschriften zur Maklerprovision (z. B. § 656c BGB).
- Steuerrechtliche Aspekte:
- Grunderwerbsteuer, Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien.
- Grundstücksrecht:
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FAQ`s
Welche Genehmigungen sind für ein Bauvorhaben erforderlich?
Für die meisten Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt und stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden baurechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu gehören der Bebauungsplan der Gemeinde, die Landesbauordnung sowie besondere Vorschriften wie Denkmalschutz oder Umweltauflagen. Vor dem Bau müssen Bauherren auch prüfen, ob zusätzliche Genehmigungen, wie etwa eine Abrissgenehmigung oder eine Genehmigung zur Nutzungsänderung, erforderlich sind.
Was ist ein Bebauungsplan, und wie beeinflusst er mein Bauvorhaben?
Ein Bebauungsplan ist ein kommunales Planungsinstrument, das die Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen, Gebäudehöhen und Gestaltungsvorgaben. Der Bebauungsplan ist verbindlich und muss beim Einreichen eines Bauantrags beachtet werden. Er beeinflusst Ihr Bauvorhaben, indem er bestimmt, was und wie gebaut werden darf, und kann Einschränkungen hinsichtlich der Größe, Lage oder Art der Bebauung enthalten. Vor dem Kauf eines Grundstücks oder dem Start eines Bauvorhabens sollten Bauherren daher den Bebauungsplan prüfen.
Was ist eine Bauleistungsbeschreibung, und warum ist sie wichtig?
Eine Bauleistungsbeschreibung ist ein Dokument, das die einzelnen Bauleistungen detailliert beschreibt, die ein Bauunternehmen im Rahmen eines Bauvertrags erbringen muss. Sie enthält Angaben zu den verwendeten Materialien, den Ausführungsarten und den Qualitätsstandards. Die Bauleistungsbeschreibung ist wichtig, weil sie eine klare Grundlage für die Leistungserbringung und die Abnahme der Bauarbeiten schafft. Sie dient als Referenz bei möglichen Streitigkeiten über die Ausführung und Qualität der Bauarbeiten und ist daher essenziell für eine rechtssichere Bauabwicklung. Bauherren sollten sicherstellen, dass die Bauleistungsbeschreibung umfassend und präzise ist, um Missverständnisse und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
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