Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei liegt im Bereich des gesamten Arbeitsrechts. Dabei sind wir mit aktuell drei Fachanwälten für Arbeitsrecht die größte Fachanwaltskanzlei im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Neben einer Vielzahl von mittelständischen Unternehmen, die wir teilweise seit mehreren Jahrzehnten in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber rechtlich begleiten, beraten und vertreten wir selbstverständlich auch Arbeitnehmer in allen Fragen des privaten Arbeitsrechts.

Zu unseren Mandaten zählen insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus den verschiedensten Branchen (Industrie und Handel, Dienstleistungen und IT, Vermögensverwaltungen, Vermietungsgesellschaften, Personaldienstleister, Logistik- und Transportunternehmen, Pflegedienste und -einrichtungen).

Unsere Tätigkeit umfasst dabei die Themenkomplexe:
  • Arbeitsvertragsgestaltung und -prüfung (Vertragsklauseln)
  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Vergütungsansprüche (auch freiwillige Leistungen / betriebliche Übung) nach BGB und den einschlägigen Tarifverträgen
  • Urlaub (und Urlaubsabgeltung) nach dem BUrlG
  • Elternzeit (BEEG) und Mutterschutz (MuSchG)
  • Erstellung / Prüfung von Abmahnungen
  • Kündigung und Kündigungsschutz (insbesondere KSchG und SGB IX)
  • Gestaltung / Überprüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
  • Zeugniserteilung (und Zeugnisberichtigung)

Da wir nicht ausschließlich als Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter tätig sind, kennen wir sowohl die Perspektive als auch „Taktik“ der jeweiligen anderen Vertragspartei. Dies ermöglicht uns, mit unseren Mandanten eine umfassende Strategie zu erarbeiten und umzusetzen.

Neben der arbeitsrechtlich beratenden Tätigkeit, die wir in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmensinhabern, Geschäftsführern und auch deren Personalabteilungen „leben“, sind wir auch in gerichtlichen Verfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig. Aufgrund der zentralen Lage unserer Sozietät nehmen wir hierbei regelmäßig Termine bei den Arbeitsgerichten (ArbG) Wuppertal, Hagen, Dortmund, Düsseldorf, Köln , Solingen und Bochum sowie bei den Landesarbeitsgerichten (LAG) Düsseldorf, Hamm und Köln wahr.

FAQ`s

Was ist Arbeitsrecht?
Arbeitsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. Dazu gehören Vorschriften zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Arbeitszeiten, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitsschutz.
Was muss in einem Arbeitsvertrag enthalten sein?
Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten: - Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Beginn des Arbeitsverhältnisses - Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit - Arbeitsort und Arbeitszeit - Höhe des Gehalts und etwaige Zuschläge - Regelungen zur Probezeit - Kündigungsfristen - Urlaubsanspruch
Welche Kündigungsfristen gelten im Arbeitsrecht?
Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag ab. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend.

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