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Notarielle Tätigkeit

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FAQ`s

Welche Aufgaben hat ein Notar und in welchen Fällen benötige ich ihn?
Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der vor allem dafür zuständig ist, bestimmte Rechtsgeschäfte zu beurkunden und zu beglaubigen. Die notarielle Tätigkeit gewährleistet Rechtssicherheit und beugt Rechtsstreitigkeiten vor. Ein Notar wird benötigt in Fällen wie: Kauf von Immobilien: Bei Immobilienkäufen muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Gründung von Kapitalgesellschaften: Bei der Gründung von Gesellschaften wie einer GmbH oder AG ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Testament und Erbvertrag: Notare beraten bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen und beurkunden diese, um die Formvorschriften zu erfüllen und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Eheverträge: Vor oder während einer Ehe kann ein Ehevertrag geschlossen werden, der ebenfalls notariell beurkundet werden muss.
Was ist der Unterschied zwischen einer notariellen Beglaubigung und einer Beurkundung?
Eine notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Originaldokument. Dies ist häufig bei Anträgen, Vollmachten oder anderen rechtlichen Erklärungen erforderlich, bei denen die Identität der unterzeichnenden Person überprüft werden muss. Eine notarielle Beurkundung geht weiter und umfasst die vollständige Protokollierung und Dokumentation eines Rechtsgeschäfts durch den Notar. Bei der Beurkundung erläutert der Notar die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts, stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt verstanden haben, und nimmt dann die Unterschriften entgegen. Beurkundungen sind beispielsweise bei Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen und Erbverträgen erforderlich und dienen dazu, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und formelle Anforderungen zu erfüllen.
Wie berechnen sich die Kosten für notarielle Dienstleistungen?
Die Kosten für notarielle Dienstleistungen sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie basieren in der Regel auf dem Wert des Geschäfts, das beurkundet oder beglaubigt wird. Beispielsweise richten sich die Gebühren für die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags nach dem Kaufpreis der Immobilie. Notare sind verpflichtet, die Gebührenordnung einzuhalten, und es gibt keinen Verhandlungsspielraum über die Höhe der Kosten. Zusätzlich zu den Beurkundungskosten können Auslagen für die Einsicht in Register, Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen hinzukommen. Eine detaillierte Kostenaufstellung wird vom Notar bereitgestellt, sodass die Beteiligten die Gebühren nachvollziehen können.

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