
Streit um 30 Euro beschäftigt Deutschlands höchstes Gericht
10. März 2026Kein Anspruch auf Gehaltsabrechnung in Papierform- BAG
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (Urt. v. 28.01.2025, Az. 9 AZR 487/24), dass Arbeitgeber Gehaltsabrechnungen auch ausschließlich in digitaler Form über ein passwortgeschützte Mitarbeiterportal zur Verfügung stellen dürfen. Eine Edeka- Verkäuferin hatte geklagt, da sie ihre Gehaltsabrechnung weiterhin in Papierform erhalten wolle. Sie argumentierte, einer elektronischen Zustellung nie zugestimmt zu haben.
Während das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ihrer Klage zunächst stattgab, wies das BAG sie nun ab. Die Richter stellten klar: Nach § 108 Abs. 1 S. 1 GewO ist lediglich eine „Abrechnung in Textform“ vorgeschrieben- diese Anforderung erfüllt auch eine digitale Datei im Mitarbeiterportal. Ein Anspruch auf eine klassische Papierform bestehe nicht.
Wichtig sei jedoch, dass Arbeitnehmer ohne eigene technische Ausstattung im Betrieb Zugang zu einem Computer haben und ihre Abrechnungen dort einsehen und ausdrucken können. Im Fall von der Edeka- Mitarbeiterin sei dies gewährleistet gewesen. Die flächendeckende Einführung des digitalen Portals war im Jahr 2021 per Konzernbetriebsvereinbarung geregelt worden.




