Notarielle Tätigkeiten
Familienrecht | Ehe | Private Vorsorge
Ehe | Private Vorsorge
Ein Notar übernimmt im Bereich des Ehe-/ Familienrechts sowie im Bereich der privaten Vorsorge verschiedene wichtige Aufgaben, insbesondere bei der Gestaltung und Beurkundung von Verträgen und Dokumenten, die für die rechtliche Klarheit und die Absicherung der Beteiligten erforderlich sind.
Darüber hinaus ist in vielen der relevanten Fälle die Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (insbesondere bei Eheverträge, flankierenden erbrechtlichen Regelungen der Ehepartner, oder wenn Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen betroffen sind).
Die notarielle Tätigkeit umfasst hier hauptsächlich folgende Bereiche:
Eheverträge
- Ein Notar berät bei der Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen (§ 1410 BGB). (Vorsorgende) Eheverträge können dabei sowohl vor der Eheschließung als auch während des Bestandes der Ehe beurkundet werden.
- Eheverträge regeln die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten, insbesondere den Güterstand (z. B. Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft). Zu den weiteren Themen, die häufig Gegenstand eines Ehevertrages sind, gehören u.a.
- Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung
- Ausschluss oder Modifikation des Zugewinnausgleichs
- Regelungen zu den nachehelichen Unterhaltspflichten
- Regelungen über den „Rentenausgleich“ (Versorgungsausgleich) im Scheidungsfall
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Im Falle einer Trennung oder Scheidung können Ehegatten eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen, um eine gemeinsame Lösung für ihre Trennungsphase oder die beabsichtigte Scheidung der Ehe herbeizuführen. Dies ist regelmäßig sinnvoll, um (teilweise) kostenintensive Streitigkeiten zu vermeiden (bzw. solche zu beenden).
- Typische Inhalte hierbei sind:
- Vermögensaufteilung
- Nutzung von Immobilien
- Regelung des Versorgungsausgleichs
- Kindesunterhalt und Unterhaltsansprüche des Ehegatten
Adoptionen
- Notare unterstützen auch im Rahmen von Adoptionsverfahren; sie beurkunden den Adoptionsantrag sowie die Zustimmungserklärungen der beteiligten Personen und reichen die Anträge dann bei dem zuständigen Familiengericht ein, welches dann das formelle Adoptionsverfahren einleitet.
Betreuungs- und Vorsorgevollmachten
- Notare beurkunden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die im Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Partners zur Anwendung kommen.
Existiert im Vorsorgefall keine (wirksame) Vollmacht, müsste zwingend über das Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden – was sich im Regelfall durch eine Vorsorgevollmacht vermeiden lässt.
- Eine notarielle Beurkundung ist dabei besonders sinnvoll, da sie eine hohe Akzeptanz bei Drittbeteiligten (Behörden, Banken, Versicherungen, Gerichten, etc.) hat. Denn durch die Beurkundung ist sichergestellt, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht auch tatsächlich unterschrieben hat und zu diesem Zeitpunkt auch geschäftsfähig war.
- (!!!) Wichtig (!!!) soll die Vollmacht für Grundstücksangelegenheiten oder beim Handelsregister verwendet werden, ist zwingend die Beurkundung (zumindest aber die notarielle Beglaubigung) erforderlich (§ 29 GBO und § 12 HGB). Eine privatschriftliche Vollmacht reicht hierbei definitiv nicht aus.