Beratung für Unternehmen

Beratung für Unternehmen

 

Unternehmer und ihre Unternehmen sind ständig mit einer Vielzahl rechtlicher Fragstellungen konfrontiert. Hier unterstützen und begleiten wir Unternehmen, Gesellschafter, Inhaber und Geschäftsführer, Personal- und Vertriebsabteilungen in verschiedenen existentiellen Rechtsgebieten; wir gestalten Verträge, führen außergerichtliche Verhandlungen und auch gerichtliche Verfahren – immer mit Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Unser Notarteam berät und begleitet darüber hinaus Unternehmer und Unternehmensgründer in allen (beurkundungsbedürftigen) „Lebensphasen“ einer Gesellschaft, begonnen bei der Gründung eines Unternehmens, über laufende (handels-) registerrechtlichen Maßnahmen (z.B. Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern oder Prokuristen), Kapitalmaßnahmen, Unternehmenstransaktionen (Anteils- oder Unternehmenskäufe, Gestaltung der Unternehmensnachfolge) bis hin zur Liquidation von Unternehmen (einschließlich aller damit verbundenen Beurkundungsvorgänge).

 

Unsere Schwerpunkte bei der rechtlichen Beratung von Unternehmen liegen insbesondere in den folgenden Bereichen:

 

Handel und Vertrieb
  • Erstellung und Beratung bei der Gestaltung von Vertriebsvereinbarungen
  • Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Handelsvertreterrecht
  • Forderungsinkasso

Gesellschaftsrecht
  • Beratung bei der Gründung eines Unternehmens und insbesondere bei der Wahl der Rechtsform (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH oder GmbH & Co. KG)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Begleitung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen
  • Beratung bei der Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen
  • mehr im Bereich „Notarielle Tätigkeiten“ …

Arbeitsrecht

Ein großer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der arbeitsrechtlichen Betreuung unserer Mandanten. Gemeinsam mit der Unternehmensleitung oder Personalabteilungen

  • gestalten wir Anstellungsverträge mit Geschäftsführern, Angestellten und auch freien Mitarbeitern;
  • beraten in Konfliktsituationen (Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge) und führen Prozesse vor den Arbeitsgerichten.
  • mehr im Bereich „Arbeitsrecht“ …

Unternehmensnachfolge, Familien- und Erbrecht
  • Beratung und Gestaltung im Bereich der Unternehmensnachfolge (Übertragungen zu Lebzeiten, Unternehmertestamente, etc.)
  • Beratung bei der Gestaltung von Eheverträgen von Unternehmern

Verkehr und Mobilität
  • Verkehrsrecht (Schadens- und Unfallabwicklung)
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen, Unfallflucht, etc.)
  • Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug)
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Versicherungsrechtliche Angelegenheiten


 
 

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FAQ's

Unternehmensgründung - Welche Schritte sind bei der Gründung eines Unternehmens zu bedenken?
1. Geschäftsidee und Planung

 klare Geschäftsidee oder Produkt/ Dienstleistung entwickeln

 Marktanalyse durchführen, Zielgruppe festlegen

 Businessplan erstellen (für Banken, Investoren oder Fördermittel)

2. Rechtsform wählen

Die Erfordernisse für die Gründung eines Unternehmens sind davon abhängig, welche Rechtsform gewählt wird und in welchem Land das Unternehmen gegründet werden soll. Eine Aufschlüsselung, welche Rechtsform für Ihr Vorhaben passend sein könnte, finden Sie bei der Frage: „Welche Gesellschaftsformen gibt es?“.

3. Behördliche Schritte

Näheres zu diesem Thema finden Sie bei der Frage: „Welche formalen Schritte sind bei der Unternehmensgründung zu beachten?“.

Die Erfordernisse können im Einzelfall abweichen:

 Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde

 Eintragung ins Handelsregister (bei kaufmännischen Unternehmen)

 Steuernummer beim Finanzamt beantragen

 IHK-/ HWK- Mitgliedschaft

 Berufsgenossenschaft, wenn Sie beabsichtigen Arbeitnehmer zu beschäftigen

 Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen einholen (z.B. für Gastronomie, Handwerk oder Transport)

4. Bankkonto errichten, Buchhaltung aufnehmen und ggf. erforderliche Versicherungen abschließen
Unternehmensgründung - Welche formalen Schritte sind bei der Unternehmensgründung zu beachten?
Welche formalen Schritte vor Ihrer Unternehmensgründung noch zu bewältigen sind, finden Sie unter: Formerfordernisse einer Gründung bei der IHK Nord Westfalen .

Außerdem finden Sie auf der Internetseite: Service.Wirtschaft.NRW einen Gründungsassistent NRW , welcher Ihnen dabei helfen kann, die korrekten Anträge für Ihr Anliegen zu finden.
Unternehmensgründung - Wann benötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag?
Einen Gesellschaftsvertrag benötigen Sie immer dann, wenn Sie eine Gesellschaft gründen – unabhängig davon, ob es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt.

Bei Personengesellschaften wie der GbR, OHG oder KG ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags rechtlich zwingend notwendig, da die Gesellschaft ohne diesen Vertrag überhaupt nicht entsteht. Der Vertrag ist jedoch formfrei, er muss also nicht schriftlich abgeschlossen oder notariell beurkundet werden; aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich eine schriftliche Ausgestaltung dennoch dringend.

Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG ist ein Gesellschaftsvertrag ebenfalls erforderlich, hier allerdings in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form: Er muss schriftlich fixiert und notariell beurkundet werden.

Kurz gesagt: Sie benötigen also stets einen Gesellschaftsvertrag, sobald Sie mit mindestens einer weiteren Person ein gemeinsames Unternehmen gründen – lediglich die Formanforderungen unterscheiden sich je nach Gesellschaftsform.
Unternehmensgründung - Welche inhaltlichen Anforderungen werden an einen Gesellschaftsvertrag gestellt?
Ein Gesellschaftsvertrag muss bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen, die sich nach der Rechtsform der Gesellschaft richten. Grundsätzlich sollte er Angaben zu den Gesellschaftern, dem Unternehmensgegenstand, dem Sitz der Gesellschaft, der Firma, sowie zu den Einlagen der Gesellschafter und der Verteilung von Gewinn und Verlust enthalten.

Bei Personengesellschaften wie der GbR, OHG oder KG ist der Vertrag zwar formfrei, aber er muss dennoch die grundlegende Verpflichtung der Gesellschafter zur Zusammenarbeit und die Beiträge der Gesellschafter regeln.

Bei der Kommanditgesellschaft muss der Gesellschaftsvertrag zusätzlich die Haftungssumme der Kommanditisten und die Unterscheidung zwischen Komplementären und Kommanditisten regeln.

Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG sind die Anforderungen gesetzlich streng geregelt: Hier müssen zwingend Angaben zu Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stamm- bzw. Grundkapital und den Anteilen der Gesellschafter enthalten sein. Bei der AG sind zudem Regelungen zur Ausgabe von Aktien sowie zur Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich.
Firmenname - Benötigen Sie überhaupt einen Firmennamen?
Dies hängt von der gewählten Rechtsform ab. Lediglich als Einzelunternehmer/ Kleingewerbetreibender/ Freiberufler benötigen Sie keinen Firmennamen, denn Sie treten rechtlich unter Ihrem bürgerlichen Namen auf. Sie dürfen zwar einen Geschäftsnamen führen (z.B. Müller Gartenservice), aber dieser ist nicht als „Firma“ im Sinne des Handelsgesetzbuchs zu qualifizieren.
Firmenname - Wann benötigen Sie einen Firmennamen?
Spätestens dann, wenn Sie sich in das Handelsregister eintragen lassen wollen, benötigen Sie einen Firmennamen. Vorher - also bei der Planung oder bei der Gewerbeanmeldung - können Sie den Namen bereits angeben, jedoch wird dieser erst in dem Zeitpunkt rechtlich verbindlich, sofern er ins Handelsregister eingetragen wird.
Firmenname - Könne Sie den Namen Ihrer Firma frei wählen?
Grundsätzlich können Sie den Namen Ihres Unternehmens frei wählen, solange Sie dabei bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Das Handelsrecht erlaubt eine weitgehende Firmenfreiheit, fordert aber, dass der Name wahr (§ 18 Abs. 2 HGB), unterscheidungskräftig (§18 Abs. 1 HGB) und nicht irreführend ist.

Das bedeutet: Der Firmenname muss Ihr Unternehmen klar kennzeichnen und darf nicht bloß beschreibend oder zu allgemein sein – Bezeichnungen wie „Bau GmbH“ oder „Handel UG“ wären also unzulässig, weil sie keine individuelle Unterscheidung ermöglichen. Ebenso darf der Name keine falschen Vorstellungen über die Größe, Qualifikation oder Tätigkeit des Unternehmens wecken; ein Beispiel wäre „Institut für Medizin GmbH“, wenn gar keine medizinische Forschung betrieben wird. Darüber hinaus muss der Name Ihrer Firma immer den korrekten Rechtsformzusatz enthalten (§ 19 HGB), also etwa „GmbH“, „UG“, „e.K.“, „KG“ oder „OHG“.

Wenn Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen, prüft die Industrie- und Handelskammer (IHK) vorab, ob der von Ihnen gewünschte Name den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sich von bereits bestehenden Firmen am selben Ort unterscheidet (§ 30 HGB). Diese Prüfung soll sicherstellen, dass es keine Verwechslungsgefahr gibt.

Neben den handelsrechtlichen Vorgaben müssen Sie auch das Markenrecht beachten: Selbst wenn ein Firmenname handelsrechtlich zulässig ist, darf er keine bereits geschützten Marken oder Unternehmenskennzeichen verletzen. Es empfiehlt sich daher, vorab eine Markenrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt unter: DPMA Recherche-Portal durchzuführen.
Handelsregister - Was ist das Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, welches vom zuständigen Amtsgericht geführt wird und das rechtliche, sowie wirtschaftliche Informationen über Kaufleute und Unternehmen enthält. Es ermöglicht der Öffentlichkeit, relevante Daten über Unternehmen einzusehen, was zur Rechtssicherheit und Transparenz im Handelsverkehr beiträgt.
Handelsregister - Was steht im Handelsregister?
Dies richtet sich nach der gewählten Rechtsform. Typischerweise finden sich dort:

- der Name der Firma

- die Rechtsform (z.B. GmbH, OHG, KG etc.)

- der Sitz und die Geschäftsanschrift

- die Vertretungsberechtigte/n Person/en (z.B. Geschäftsführer, Prokuristen etc.)

- das Stamm- und Grundkapital bei Kapitalgesellschaften

- Etwaige Änderungen (z.B. neue Geschäftsführer, Kapitalerhöhungen, Auflösung etc.)
Rechtsformen - Welche Rechtsformen gibt es?
Bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung, weil sie Auswirkungen auf Haftung, Steuern, Kapitalbedarf, Verwaltung und Außenwirkung hat. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften.
Rechtsformen - Was ist ein Einzelunternehmen?
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Form der Unternehmensgründung. Sie eignet sich vor allem für Gründerinnen und Gründer, die (zunächst) alleine tätig werden wollen. Die Gründung ist unkompliziert, erfordert kein Mindestkapital und keine notarielle Beurkundung. Der Nachteil besteht darin, dass der Inhaber persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Auch Freiberufler (wie Ärzte, Architekten, Designer oder Rechtsanwälte) gelten im rechtlichen Sinne als Einzelunternehmer, sofern sie keine Gesellschaft gründen.
Rechtsformen - Was ist eine Personengesellschaft?
Zu den Personengesellschaften gehören insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Sie setzen sich jeweils aus mindestens zwei Personen zusammen.

Eine GbR eignet sich für kleinere Zusammenschlüsse, etwa von Freiberuflern oder Kleinunternehmern.

Eine OHG wird meist für Handelsunternehmen gewählt, die ein Gewerbe betreiben. Bei beiden haftet jeder Gesellschafter persönlich, unmittelbar und unbeschränkt.

Die Kommanditgesellschaft dagegen unterscheidet zwischen Komplementären, die voll haften, und Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist.

Für diese Gesellschaftsformen ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, und die Gründung kann formlos – idealerweise aber schriftlich – erfolgen.
Rechtsformen - Was ist eine Kapitalgesellschaft?
Die Kapitalgesellschaften sind rechtlich selbstständige juristische Personen. Hierzu gehören vor allem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – und die Aktiengesellschaft (AG). Ihr großer Vorteil liegt in der Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen.

Eine GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, während bei der UG theoretisch schon 1 Euro genügt. Beide Gesellschaften müssen notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen werden.

Die Aktiengesellschaft ist vor allem für große Unternehmen oder solche mit vielen Kapitalgebern gedacht; sie benötigt ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro und unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften.
Rechtsformen - Gibt es noch weitere Rechtsformen?
Daneben gibt es noch besondere Rechtsformen, wie etwa die eingetragene Genossenschaft (eG), die auf die Verfolgung eines gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet ist, sowie den eingetragenen Verein (e.V.), der primär ideelle, also nicht- wirtschaftliche Ziele verfolgt. Auch die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Sonderform für Freiberufler, die gemeinsam tätig werden möchten, ohne eine Kapitalgesellschaft zu gründen.

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