FAQ

FAQ`s

Rechtsgebiete

Welche Rechtsgebiete bildet die Kanzlei ab?
- Arbeitsrecht - Unternehmensrecht - Immobilienrecht - Baurecht - Verkehrsrecht - Familienrecht - Erbrecht
Was kann ich tun, wenn ich eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten habe?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung ungerechtfertigt ist, sollten Sie schnell handeln. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wir können Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen und prüfen, ob eine Wiedereinstellung oder eine Abfindung möglich ist.
Welche rechtlichen Schritte sollte ich bei der Gründung eines Unternehmens beachten?
Die Gründung eines Unternehmens erfordert eine sorgfältige rechtliche Planung. Von der Wahl der richtigen Rechtsform über die Erstellung von Gesellschaftsverträgen bis hin zur Anmeldung bei den entsprechenden Behörden – wir stehen Ihnen in jedem Schritt zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen von Anfang an rechtssicher aufgestellt ist.
Welche Aspekte sollte ich beim Kauf einer Immobilie rechtlich prüfen lassen?
Beim Immobilienkauf ist es wichtig, den Kaufvertrag, bestehende Belastungen (wie Hypotheken) und mögliche Bauauflagen sorgfältig zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und den Kaufvertrag so zu gestalten, dass Ihre Interessen bestmöglich geschützt sind.
Was kann ich tun, wenn es während des Baus zu Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer kommt?
Streitigkeiten während der Bauphase können schwerwiegende Folgen haben. Es ist wichtig, solche Konflikte frühzeitig zu klären, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen, sei es durch Verhandlungen, Mediation oder, wenn nötig, durch gerichtliche Schritte.
Was passiert, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalten habe und diesen anfechten möchte?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Bescheids und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten eines Einspruchs. In vielen Fällen können Formfehler oder ungenaue Messungen zur Aufhebung des Bescheids führen.
Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab und welche Rechte habe ich?
Ein Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten bezüglich Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die für alle Beteiligten fair ist.
Wie gehe ich vor, wenn ich als Erbe eingesetzt wurde, mir aber die genaue Nachlassregelung unklar ist?
Wenn Sie als Erbe eingesetzt wurden, ist es wichtig, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Dazu gehört die Prüfung des Testaments und die Klärung, ob Schulden vorhanden sind. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte und Pflichten als Erbe zu verstehen und beraten Sie zu den nächsten Schritten, um den Nachlass korrekt abzuwickeln.

Notarielle Tätigkeiten

Arbeiten Notare bei Ihnen in der Kanzlei?
Ja, unsere Sozien Christoph Wink und Martin Frey sind Anwaltsnotare und üben damit neben ihrer Zulassung als Rechtsanwalt auch das Amt des Notars aus. Ihr Amtssitz ist Schwelm, der Amtsbereich umfasst dabei den Bezirk des Amtsgerichts Schwelm, mithin die Gemeinden Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal und Breckerfeld.
Welche Aufgaben hat ein Notar und in welchen Fällen benötige ich ihn?
Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der vor allem dafür zuständig ist, bestimmte Rechtsgeschäfte zu beurkunden und zu beglaubigen. Die notarielle Tätigkeit gewährleistet Rechtssicherheit und beugt Rechtsstreitigkeiten vor. Ein Notar wird benötigt in Fällen wie: Kauf von Immobilien: Bei Immobilienkäufen muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Gründung von Kapitalgesellschaften: Bei der Gründung von Gesellschaften wie einer GmbH oder AG ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Testament und Erbvertrag: Notare beraten bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen und beurkunden diese, um die Formvorschriften zu erfüllen und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Eheverträge: Vor oder während einer Ehe kann ein Ehevertrag geschlossen werden, der ebenfalls notariell beurkundet werden muss.
Was ist der Unterschied zwischen einer notariellen Beglaubigung und einer Beurkundung?
Eine notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Originaldokument. Dies ist häufig bei Anträgen, Vollmachten oder anderen rechtlichen Erklärungen erforderlich, bei denen die Identität der unterzeichnenden Person überprüft werden muss. Eine notarielle Beurkundung geht weiter und umfasst die vollständige Protokollierung und Dokumentation eines Rechtsgeschäfts durch den Notar. Bei der Beurkundung erläutert der Notar die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts, stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt verstanden haben, und nimmt dann die Unterschriften entgegen. Beurkundungen sind beispielsweise bei Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen und Erbverträgen erforderlich und dienen dazu, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und formelle Anforderungen zu erfüllen.
Wie berechnen sich die Kosten für notarielle Dienstleistungen?
Die Kosten für notarielle Dienstleistungen sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie basieren in der Regel auf dem Wert des Geschäfts, das beurkundet oder beglaubigt wird. Beispielsweise richten sich die Gebühren für die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags nach dem Kaufpreis der Immobilie. Notare sind verpflichtet, die Gebührenordnung einzuhalten, und es gibt keinen Verhandlungsspielraum über die Höhe der Kosten. Zusätzlich zu den Beurkundungskosten können Auslagen für die Einsicht in Register, Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen hinzukommen. Eine detaillierte Kostenaufstellung wird vom Notar bereitgestellt, sodass die Beteiligten die Gebühren nachvollziehen können.

Die Kanzlei

Wo finde ich Ihre Kanzlei?
Sie finden unsere Kanzlei in der Möllenkotter Str. 3 F in 58332 Schwelm.
Wie lauten Ihre Öffnungszeiten?
Unsere Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montags bis Donnerstags
von 09:00 bis 13:00
von 14:00 bis 17:00

Freitags
von 09:00 bis 12:00

und natürlich sind wir jederzeit nach Vereinbarung für Sie da!
Wie viele Anwälte / Anwältinnen sind bei Ihnen beschäftigt?
Derzeit sind bei uns 8 Anwälte & Anwältinnen beschäftigt.
Sprechen Ihre Mitarbeiter auch Fremdsprachen?
Ja, unsere Mitarbeiter beherrschen alle als zweite Fremdsprache die englische Sprache. Um eine exakte Kenntnis über die gesprochene Sprache Ihres Ansprechpartners zu erhalten, besuchen Sie gerne die jeweilige Landingpage hier auf unserer Webseite.
Wie lautet Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse?
Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: Tel: 02336 40 89 - 0
 sowie per Mail unter: 
E-Mail: info@anwaltsteam.eu

Datenportal

Gibt es bei Ihnen auf der Homepage die Möglichkeit Formulare und Dateien hochzuladen?
Ja, Sie haben die Möglichkeit in unserem Datenraum Dateien und Formulare hoch- sowie herunterzuladen.