Rückzahlung von Fortbildungskosten nur bei wirksamer Vereinbarung
Klemens Erhard · 05.05.2022
Urteil Bundesarbeitsgericht vom 01.03.2022 – 9 AZR 260/21 Viele Arbeitsverträge enthalten Regelungen zur Rückzahlung von Fortbildungskosten nach einer Kündigung. Die Höhe der Rückzahlungskosten wird i.d.R. geknüpft an bestimmte Zeitintervalle nach Beendigung der Fortbildung, z.B. von 6 Monaten, 12 Monaten bis 60 Monaten, je nach Höhe der Fortbildungskosten. Hierdurch soll eine...
Weiterlesen