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Arbeitsrecht

Eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei liegt im Bereich des gesamten Arbeitsrechts. Dabei sind wir mit aktuell drei Fachanwälten für Arbeitsrecht die größte Fachanwaltskanzlei im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Neben einer Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die wir teilweise seit mehreren Jahrzehnten in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber rechtlich begleiten, beraten und vertreten wir selbstverständlich auch Arbeitnehmer in allen Fragen des privaten Arbeitsrechts.

Zu unseren Mandaten zählen insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus den verschiedensten Branchen (Industrie und Handel, Dienstleistungen und IT, Vermögensverwaltungen, Vermietungsgesellschaften, Personaldienstleister, Logistik- und Transportunternehmen, Pflegedienste und -einrichtungen), die uns in ihren arbeitsrechtlichen, aber auch allen anderen unternehmensrechtlichen, Fragestellungen ihr Vertrauen schenken.

Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst die Themenkomplexe:

  • Arbeitsvertragsgestaltung und –prüfung (und Vertragsklauseln)
  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Kündigung und Kündigungsschutz (KSchG und SGB IX),
  • Vergütungsansprüche (auch freiwillige Leistungen / betriebliche Übung) nach BGB und den einschlägigen Tarifverträgen
  • Urlaub (und Urlaubsabgeltung) nach dem BurlG
  • Elternzeit (BEEG) und Mutterschutz (MuSchG),
  • Zeugniserteilung (und Zeugnisberichtigung)

Da wir in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht ausschließlich als Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter tätig sind, kennen wir sowohl die Perspektive als auch „Taktik“ der jeweiligen anderen Vertragspartei. Dies ermöglicht uns, mit unseren Mandanten eine umfassende Strategie zu erarbeiten und umzusetzen.

Neben der arbeitsrechtlich beratenden Tätigkeit, die wir in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmensinhabern, Geschäftsführern und auch deren Personalabteilungen „leben“, sind wir auch in gerichtlichen Verfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig.

Aufgrund der zentralen Lage unserer Sozietät in Schwelm als Hauptstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises (kreisangehörige Gemeinden Gevelsberg, Ennepetal, Breckerfeld, Hattingen, Witten, Wetter und Schwelm) nehmen wir hierbei regelmäßig Termine bei den Arbeitsgerichten (ArbG) Wuppertal (zuständig für Wuppertal und Remscheid), Hagen (unter anderem zuständig für Schwelm, Ennepetal, Breckerfeld und Gevelsberg), Dortmund, Düsseldorf, Köln, Solingen und Bochum sowie bei den Landesarbeitsgerichten (LAG) Düsseldorf, Hamm und Köln wahr.

 

Arbeitsvertragsgestaltung Kündigung Kündigungsschutz Vergütungsansprüche Urlaub Elternzeit Zeugniserteilung

 
 

 

 

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