Erbrecht

Erbrecht

Haben Sie sich entschlossen, Regelungen über Ihren Nachlass zu treffen?
Möchten Sie Ihren Willen nicht nur zu Papier bringen, sondern auch sicher sein, dass Ihr Testament oder Ihr Erbvertrag umgesetzt wird und nicht etwa durch Formfehler ausgerechnet derjenige Ihr Vermögen erhält, der es gerade nicht bekommen sollte?

Auch wenn Sie geerbt haben, sollten von Beginn an die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden. Was ist zu tun, wenn der Nachlass überschuldet ist, welche Möglichkeiten der Nachlasshaftung bestehen, wird eine Nachlassverwaltung beantragt, das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet? Kann ich die Erbschaft ausschlagen, welche Fristen sind zu beachten?

Wie findet die Auseinandersetzung unter Miterben statt, wie sind Anordnungen im Testament oder im Erbvertrag auszulegen? 

Ist jemand im Testament gar nicht bedacht worden, stellt sich die Frage nach Pflichtteilsansprüchen. Letztlich möchte auch der Fiskus am Nachlass teilhaben, Fragen der Steuerbelastung (Erbschaftssteuer) sind zu klären.

  • Ausschlagung Erbe (Frist 6 Wochen nach dem Tod)
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbengemeinschaften
  • Erbfeststellungsklage (klärt die Position des Erben)
  • Erbschaftsteuerbescheid (wir prüfen, Sie zahlen evt. weniger Erbschaftsteuer)
  • Pflichtteil (Pflichtteilsberechtige sind Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten)
  • Testamentsgestaltung / Prüfung von Testamenten
  • Vermächtnis

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FAQ`s

Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Das Gesetz regelt, wer wen beerbt und auch in welcher Höhe. D.h. stirbt bei zwei Eheleuten mit zwei Kindern z.B. der Ehemann, dann erbt die Ehefrau ½ und die beiden Kinder erben jeweils ¼. Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge ändern möchten, dann benötigen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag.
Was bedeutet der Pflichtteil?
Wird ein Abkömmling (Kind, Enkel) bspw. durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, kann dieser den Pflichtteil verlangen. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das gilt auch für die Eltern und den Ehegatten des Verstorbenen. Auch sie haben einen Pflichtteilsanspruch.
Was ist eigentlich ein Vermächtnis?
Mit einem Vermächtnis kann man jemandem einen Vermögensvorteil zukommen lassen, ohne dass derjenige Erbe wird. Der Bedachte oder Vermächtnisnehmer hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf den zugewandten Vermögensvorteil. Demgegenüber tritt ein Erbe in alle Rechtsbeziehungen des Erblassers ein! Ein Vermächtnis kann durch Testament oder Erbvertrag getroffen werden.

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