Familienrecht
Bei den sensiblen Themen von Trennung und Scheidung ist anwaltliche Hilfe schnell und kompetent erforderlich. Oftmals sind die ersten Schritte bei oder nach der Trennung sehr entscheidend, um die richtigen Folgen auch für die Kinder abzuwägen und um die finanziellen Belange abzusichern. Wir beraten Sie und nehmen die erforderlichen Berechnungen von Unterhalt und Zugewinnausgleich vor, um Ihre Ansprüche zu prüfen und umzusetzen. Vor Gericht vertreten wir Sie im Rahmen aller notwendiger Prozesse, insbesondere im Scheidungsverfahren.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Kombination von Familienrecht und Mediation an, um gütliche Lösungen zu schaffen und eine einvernehmliche Scheidung zu realisieren.
In unserem Notariat beraten wir die (künftigen) Ehepartner bei der Gestaltung vorsorgender Eheverträge ebenso wie Ehegatten, die sich in einer „Krisensituation“ befinden, bei der Erstellung von Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch beurkunden wir Vereinbarungen über die Auseinandersetzung ehelicher „Scheidungsimmobilien“.
Unsere Tätigkeit umfasst dabei die Themenkomplexe:
- Scheidung (Vertretung vor dem Familiengericht)
- Versorgungsausgleich (Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens)
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt für die Zeit der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung)
- Nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung
- Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung Scheidungsimmobilie
- Gesamtschuldnerausgleich
- Regelung Umgang (wann sieht welcher Elternteil die Kinder)
- Sorgerecht
- Wechselmodell