Familienrecht

Familienrecht

Familienrecht

Bei den sensiblen Themen von Trennung und Scheidung ist anwaltliche Hilfe schnell und kompetent erforderlich. Oftmals sind die ersten Schritte bei oder nach der Trennung sehr entscheidend, um die richtigen Folgen auch für die Kinder abzuwägen und um die finanziellen Belange abzusichern. Wir beraten Sie und nehmen die erforderlichen Berechnungen von Unterhalt und Zugewinnausgleich vor, um Ihre Ansprüche zu prüfen und umzusetzen. Vor Gericht vertreten wir Sie im Rahmen aller notwendiger Prozesse, insbesondere im Scheidungsverfahren.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Kombination von Familienrecht und Mediation an, um gütliche Lösungen zu schaffen und eine einvernehmliche Scheidung zu realisieren.

In unserem Notariat beraten wir die (künftigen) Ehepartner bei der Gestaltung vorsorgender Eheverträge ebenso wie Ehegatten, die sich in einer „Krisensituation“ befinden, bei der Erstellung von Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch beurkunden wir Vereinbarungen über die Auseinandersetzung ehelicher „Scheidungsimmobilien“.

Unsere Tätigkeit umfasst dabei die Themenkomplexe:

  • Scheidung (Vertretung vor dem Familiengericht)
  • Versorgungsausgleich (Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens)
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt für die Zeit der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung)
  • Nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung Scheidungsimmobilie
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Regelung Umgang (wann sieht welcher Elternteil die Kinder)
  • Sorgerecht
  • Wechselmodell

Downloads

Beratungshilfe | Prozesskostenhilfe

FAQ`s

Was kostet eine Scheidung?
Die Scheidungskosten errechnen sich durch den Streitwert. Dazu werden die Nettoeinkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet und mit 3 multipliziert zzgl. 10% pro Anrecht Rentenversicherung. Ein Beispiel: 2.000,00 € netto + 3.000,00 € netto = 5.000,00 € x 3 = 15.000,00 € für die Scheidung. Hinzu kommt der Streitwert für den Versorgungsausgleich, Beispiel: 4 Rentenversicherungen also je 10%, ergibt zzgl. 6.000,00 €. Der Gesamtstreitwert der Scheidung plus Versorgungsausgleich beträgt 21.000,00 €. Eine Scheidung kostet dann (Anwalts- und Gerichtskosten) 3.233,25 €.
Was ist der Zugewinn?
Unter Zugewinnausgleich versteht man den finanziellen Ausgleich unter den Ehegatten im Rahmen der sog. gesetzlichen Zugewinngemeinschaft. Dazu ermitteln wir den Vermögensbestand bei Eheschließung (Anfangsvermögen) und bei Zustellung der Scheidung (Endvermögen). Rechnerisch ermittelt sich der Zugewinn durch Endvermögen minus Anfangsvermögen. Es ist also gut, ein hohes Anfangsvermögen zu haben. Hier sind auch Schenkungen und Erbschaften zu beachten.
Welche Unterhaltsansprüche gibt es?
Das Gesetz unterscheidet Ansprüche auf Kindesunterhalt (dazu gibt es die Unterhaltsleitlinien NRW bzw. die sog. Düsseldorfer Tabelle) und den Ehegattenunterhalt. Beim Ehegattenunterhalt gibt es Unterhalt für die Trennungszeit (Trennungsunterhalt) und den nachehelichen Unterhalt. Beides sind Ansprüche mit unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben. Unterhaltsansprüche sind immer sofort und zeitnah geltend zu machen. Die Rückwirkung für die Vergangenheit hat strenge Voraussetzungen.

newsBLOG