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Notare

 

Unsere Sozien Christoph Wink und Martin Frey sind Anwaltsnotare und üben damit neben ihrer Zulassung als Rechtsanwalt auch das Amt des Notars aus. Ihr Amtssitz ist Schwelm, der Amtsbereich umfasst dabei den Bezirk des Amtsgerichts Schwelm, mithin die Gemeinden Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal und Breckerfeld.

Ein Notar wird dabei als neutraler Vertreter aller Urkundsbeteiligten tätig, um eine sichere und ausgewogene Lösung im Sinne aller Beteiligter zu finden.

Fachlich begleiten wir Sie in allen „klassischen“ Bereichen der notariellen Tätigkeit – vom Grundstücksrecht (Immobilienrecht), über das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht, das Familien- und Erbrecht bis hin zur privaten (Vermögens-) Vorsorge. Einzelheiten können Sie nachstehend unter „Notarielle Tätigkeiten“ aufrufen. Die Tätigkeit erstreckt sich dabei von der der Beratung bis hin zur Beurkundung von Willenserklärungen und Beglaubigung von Unterschriften.

 

Notarielle Tätigkeiten

Die notarielle Tätigkeit erbringen wir insbesondere in den folgenden Rechtsbereichen:

Gundstücksrecht | Immobilienrecht
  • Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken wie auch von Eigentumswohnungen
  • Aufteilung eines Objekts in Wohnungs- und/oder Teileigentum
  • Bauträgerverträge
  • Bestellung, Änderung und Übertragung von Erbbaurechten
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken sowie sonstigen im Grundbuch einzutragenden Rechten (z.B. Wohnungsrechte, Nieß-brauchrechte, Wege- und Leitungsrechte, etc.)
Erbrecht und vorweggenommene Erbfolge
  • Testamente und Erbverträge
  • Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und Schenkungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Erbteilsübertragungen
Gesellschaftsrecht | Unternehmensrecht
  • Gründung, Umwandlung und Löschung von Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaften), Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) und Genossenschaften
  • Änderungen von Gesellschaftsverträgen (einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung von Kapitalerhöhungen), Gesellschafterversammlungen
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Anmeldungen zum Handelsregister (insbesondere Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen, Anmeldung von Prokuristen)
  • Handelsregistervollmachten
Persönliche Vorsorge
  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
Familienrecht, Ehe und Partnerschaft
  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Übertragungsverträge zwischen Ehegatten
  • Adoptionsanträge
  • Verträge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Vereinsrecht
  • Gründung und Löschung von Vereinen
  • Anmeldungen zum Vereinsregister (Änderungen von Vereinssatzungen, Vorstandswechsel, etc.)

Notarkosten

Die Höhe der Kosten richtet sich den Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Hiernach ist ausschließlich der Geschäftswert der Angelegenheit maßgeblich und nicht der zeitliche Aufwand, der von einem Notar oder seinen Mitarbeitern aufgewendet wird. Die notariellen Kosten für die Beratung, die Beurkundung und die Umsetzung der notariellen Tätigkeiten sind dabei vergleichsweise gering. Damit gewährleistet der Gesetzgeber, dass sich jeder Rechtssuchende die Inanspruchnahme eines Notars leisten kann.

Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter https://notar.de



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