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Baurecht

Im Architektenrecht und privaten Baurecht vertreten wir Sie als Handwerker, Architekt, Bauträger, privater Bauherr, Fertighaus-Hersteller oder Käufer eines Fertighauses in allen baurechtlichen Fragen, die sich in den Vertragsbeziehungen zwischen diesen bauvertraglich am Bau beteiligten Personen und Firmen ergeben.

Sie werden nach Wunsch von uns unterstützt bereits bei der Entwicklung neuer oder der Überprüfung vorhandener baurechtlicher Verträge, die Sie vorlegen wollen oder die Ihnen vorgelegt worden sind. Bereits frühzeitig sollte es möglichst klare „Spielregeln“ geben innerhalb der baurechtlichen Vertragsverhältnisse zwischen Handwerkern, Architekten, Bauträgern, privaten Bauherrn, Fertighaus-Herstellern oder Käufern eines Fertighauses.

Befindet sich der Bau bereits in der Herstellung, richtet sich unser Hauptaugenmerk auf die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen tatsächlicher, möglicher oder angeblicher Baumängel. Ausgehend von Ihrer eigenen Rolle als am Bau beteiligte Person helfen wir Ihnen, Ihre Interessen den beiden anderen Beteiligten gegenüber möglichst optimal in die gewünschte baurechtliche Form zu gießen, ohne den Erfolg des Bauvertrages gefährden zu müssen. Je nach Auftrag konkretisieren wir die von Ihnen befürchteten Baumängel oder hinterfragen kritisch die von der Gegenseite behaupteten Baumängel.

Natürlich stehen wir Ihnen auch insbesondere dann zur Seite, wenn einer Ihrer (ehemaligen) Vertragspartner sich vernünftigen Argumenten gegenüber verschlossen zeigt und Sie in eine baugerichtliche Auseinandersetzung drängt.

Neben der baurechtlich beratenden Tätigkeit, die wir für Handwerker, Architekten, Bauträger und private Bauherrn durchführen, sind wir auch in gerichtlichen Verfahren für Handwerker, Architekten, Bauträger und private Bauherrn tätig. Aufgrund der zentralen Lage unserer Sozietät nehmen wir hierbei regelmäßig Termine bei den Landgerichten Hagen (zuständig u.a. für Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hagen, Herdecke, Hohenlimburg, Schalksmühle, Schwelm und Wetter), Wuppertal, Köln (zuständig u.a. für Hückeswagen, Radevormwald, Wermelskirchen und Wipperfürth) und  Wuppertal (zuständig u.a. für Solingen,  Remscheid und Wuppertal)  wahr.

Eine umfassende Unterstützung in sachlicher, rechtlicher und vor allem auch prozessualer Hinsicht gegenüber Handwerkern, Architekten, Bauträgern, privaten Bauherrn, Fertighaus-Herstellern oder Käufern eines Fertighauses halten wir für selbstverständlich.

Ansprechpartner

Aktuelles aus dem Bereich Baurecht

30. Oktober 2019

Baurecht

MANDANTEN – INFO 56. Ausgabe

In dieser Ausgabe beschreibt Rechtsanwalt Maas die Risiken und Folgen von Fristversäumnissen und gibt interessante Tipps an Handwerker zu Arbeiten an Vorgewerken. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihr Anwaltsteam Download Mandanten - Info

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6. Juni 2018

Baurecht

Baurecht:Keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums, wenn der Bauträger den Verwalter bestimmt!

Baurecht Der Fall: Ein Bauträger errichtet eine Wohnungseigentumsanlage und veräußert die einzelnen Wohnungen im Jahr 2003 mit inhaltlich identischen Verträgen. Darin ist vereinbart, dass der Bauträger das Recht hat, den ersten Verwalter auszusuchen und zu bestellen....

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