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Verkehrsrecht

Wir stehen Ihnen bei sämtlichen verkehrsrechtlichen Problemen und Fragestellungen zur Seite. Im Bereich des Verkehrsrechts beraten und vertreten wir Sie – gerichtlich und außergerichtlich – gegenüber Versicherungsunternehmen, Unfallgegnern und Behörden.

Unsere Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst die folgenden Themenkomplexe:

 

Verkehrszivilrecht, -haftungsrecht & -vertragsrecht:

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und möchten nunmehr Schadensersatzansprüche gleich welcher Art (z.B. Fahrzeugschäden, Nutzungsausfall, Erwerbsschäden, Schmerzensgeld, …) geltend machen, helfen wir Ihnen hierbei „von Anfang an“. Dies umfasst kompetente Beratungen zur richtigen Vorgehensweise nebst Bezifferung Ihrer Schäden, die Ermittlung der jeweiligen eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung, die Geltendmachung Ihrer Ansprüche und die Übernahme des gesamten Schriftverkehrs der Unfallregulierung.

Auch stehen wir Ihnen bei allen weiteren rechtlichen Fragen „rund um`s Fahrzeug“ zur Verfügung, wie z.B. zum Autokauf (Abschluss und Inhalt von Kaufverträgen, Kfz-Leasingverträge, Finanzierung von Fahrzeugen, Fragen zur Garantie und Sachmängelhaftung,…) oder bei Problemen mit Ihrer Werkstatt (beispielsweise bei missglückten Reparaturen, Nachbesserungen oder Wartungen Ihres Fahrzeugs).

 

Versicherungsrecht:

Vor allem im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen gilt es, eine Reihe versicherungsrechtlicher Obliegenheiten und Voraussetzungen zu beachten, was besondere Kenntnisse im Recht der Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Personen- und Unfallversicherung erfordert. Hier helfen wir Ihnen ebenso „von Anfang an“ und nehmen Ihnen die (lästige) Korrespondenz mit den jeweiligen Versicherungsträgern ab.

 

Recht der Fahrerlaubnis („Führerscheinrecht“):

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt gem. § 2 StVG eine Erlaubnis (sog. Fahrerlaubnis), die durch eine amtliche Bescheinigung (dem Führerschein) nachzuweisen ist. Darüber hinaus muss der Fahrzeugführer auch „geeignet“ sein, also die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und darf nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben.

Nicht selten nehmen die Fahrerlaubnisbehörden diverse Vorfälle im Straßenverkehr zum Anlass, um die „Eignung“ eines Fahrers in Frage zu stellen. Drohen fahrerlaubnis- / führerscheinrechtliche Maßnahmen (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, Anordnung der Vorlage ärztlicher / psychologischer Gutachten wie der „MPU“,…), gilt es schnell und bewusst zu handeln und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hierbei unterstützen wir Sie und nehmen Ihre Rechte für Sie in die Hand.

 

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Wird Ihnen (z.B. nach einem Unfall mit Personen- und/oder Sachschäden, einer „Unfallflucht“, einer Fahrt unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss, einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug,…) vorgeworfen, gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben und droht deshalb ein Bußgeld oder gar ein Strafverfahren? Dann stehen wir ebenfalls verteidigend an Ihrer Seite und helfen Ihnen in dieser meist doch sehr belastenden Situation.

 

Aufgrund der zentralen Lage unserer Sozietät in Schwelm als Hauptstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises (kreisangehörige Gemeinden Gevelsberg, Ennepetal, Breckerfeld, Hattingen, Witten, Wetter und Schwelm) nehmen wir hierbei regelmäßig Termine in allen umliegenden Amtsgerichten (Hattingen, Witten, Wetter, Schwelm, Wuppertal, Düsseldorf, Solingen, Wipperfürth), Landgerichten (Hagen, Dortmund, Essen, Wuppertal, Köln, Dortmund, Bochum), Oberlandesgerichten (Hamm, Düsseldorf, Köln) und Verwaltungsgerichten (Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln) wahr.

 

Ansprechpartner

Aktuelles aus dem Bereich Verkehrsrecht

1. Juni 2018

Verkehrsrecht

MANDANTEN – INFO 54. Ausgabe

Wir freuen uns, Ihnen mit dieser Ausgabe die Vergrößerung unseres Kanzleiangebots um eine weitere Fachanwaltschaft mitteilen zu können. So ist Rechtsanwalt Gollan – nach erfolgreich absolviertem Lehrgang und Nachweis der erforderlichen praktischen Erfahrungen – durch...

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21. August 2017

Verkehrsrecht

MANDANTEN – INFO 52. Ausgabe

Mit dieser Ausgabe stellen wir Ihnen Rechtsanwalt Arne Gollan, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, vor, der seit Anfang März zu unserem Team gehört. (mehr …)

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