
Ehegattenunterhalt Anschlussbeschwerde, Gesamtschuldnerausgleich, Unterhaltsverfahren, Berücksichtigung eines Dienstwagens, Trennungsunterhalt, Wohnvorteil
22. Mai 2025
OVG NRW stärkt Vorrang erneuerbarer Energien gegenüber Denkmalschutz – Solaranlage in denkmalgeschützter Siedlung zulässig
13. Juli 2025Keine Abnahme – Kein Anspruch auf Vergütung: KG lehnt Werklohnklage mangels Abnahme ab
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 18. April 2023 (Az. 21 U 110/22) entschieden, dass ein Werkunternehmer keinen Anspruch auf Vergütung hat, wenn keine Abnahme des Werks erfolgt ist. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Unternehmer Außenanlagen an einem Einfamilienhaus erstellt. Eine im Dezember durchgeführte gemeinsame Bautenstandsfeststellung wertete das Gericht nicht als Abnahme, da es an einer entsprechenden Willensübereinstimmung der Parteien fehlte. Auch eine konkludente Abnahme wurde verneint, weil der Bauherr die Außenanlagen zwangsläufig nutzen musste, was keinen Erklärungswert im Sinne einer Abnahme habe.
Zudem verwarf das Gericht eine Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB mit Hinweis auf wesentliche Mängel, die der Bauherr gerügt hatte. Die Voraussetzungen für ein Abrechnungsverhältnis – also der Verzicht auf Nacherfüllung und das endgültige Abverlangen einer Abrechnung – lagen nach Ansicht des Gerichts ebenfalls nicht vor, da sich der Bauherr ausschließlich mit Gewährleistungseinwänden verteidigte. Da ohne Abnahme kein fälliger Vergütungsanspruch bestand, wies das KG die Werklohnklage ab.
Das Urteil verdeutlicht, dass auch bei praktischer Nutzung eines Bauwerks oder bei teilweiser Feststellung von Bautenständen eine ausdrückliche oder konkludente Abnahme erforderlich bleibt. Mängelrügen und fehlende klare Erklärungen zum Verzicht auf Nacherfüllung schließen zudem ein Abrechnungsverhältnis aus.