
Fristlose Kündigung bei wiederholten sexuellen Übergriffen in Betreuungseinrichtungen bestätigt
17. Juli 2025
Makler verliert Provision bei bewusster Pflichtverletzung
22. Juli 2025Hausgeldpflicht gilt auch ohne Verwalter
In seinem Urteil vom 31.10.2024 (Az. 29 S 27/24) stellte das Landgericht Köln klar, dass Wohnungseigentümer auch dann verpflichtet sind, Hausgeld zu zahlen, wenn keine Hausverwaltung bestellt ist. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bleibt in diesem Fall handlungsfähig und kann Hausgeldforderungen durchsetzen. Eine Klage kann auch von einzelnen Eigentümern geführt werden, sofern keine gegenteilige Regelung besteht. Entscheidend ist nicht die formale Beschlussfassung, sondern ob der Wille der Gemeinschaft klar erkennbar ist. Zudem müssen Zahlungen nicht zwingend auf ein spezielles Gemeinschaftskonto erfolgen, solange dadurch keine finanziellen Nachteile für die Gemeinschaft entstehen. Besonders treuwidrig handelt, wer sich selbst für die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos einsetzt, sich dann aber weigert, seinen Beitrag zu leisten. Das Urteil unterstreicht, dass sich Eigentümer nicht durch formale Lücken der Zahlungspflicht entziehen können.