Notariat

Unsere Notare | Notarielle Tätigkeiten

Unsere Sozien Christoph Wink und Martin Frey sind Anwaltsnotare und üben neben ihrer Zulassung als Rechtsanwalt auch das Amt des Notars aus. Ein Notar wird dabei als neutraler Vertreter aller Urkundsbeteiligten tätig, um eine sichere und ausgewogene Lösung im Sinne aller Beteiligter zu finden.

Die Tätigkeit erstreckt sich dabei von der der Beratung bis zur Beurkundung von Verträgen und einseitigen Willenserklärungen. 

Fachlich begleiten wir Sie in allen „klassischen“ Bereichen der notariellen Tätigkeit –  vom Immobilienrecht (Grundstücksrecht), über das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht, das Familien- und Erbrecht bis hin zur privaten (Vermögens-) Vorsorge

Aber auch in allgemeinen notariellen Belangen (Beglaubigung von Unterschriften und Ablichtungen  "amtlicher Papiere" wie Zeugnisse oä., Vereinsangelegenheiten) stehen wir unseren Mandanten zügig und professionell zur Seite.

Der Amtssitz unserer Notare ist gelegen in Schwelm, der Hauptstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Der Amtsbereich umfasst die Gemeinden Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal und Breckerfeld. Beurkundungen müssen im Amtsbereich erfolgen, wobei es aber unerheblich ist, wo der konkrete Gegenstand der Beurkundung (z.B. das zu verkaufende Grundstück oder der Sitz des betreffenden Unternehmens) gelegen ist.    

Weitere Informationen, Downloads, Onlineformulare (etc.) zu einzelnen Scherpunktthemen können Sie mit einem "Klick" auf die unten aufgeführten Rechtsgebiete aufrufen. Informationen, Downloads, etc. zu allgemeinen notariellen Themen finden Sie im unteren Bereich dieser Seite. 

Die Kosten der notariellen Tätigkeiten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Hiernach ist ausschließlich der Geschäftswert der Angelegenheit maßgeblich und nicht der zeitliche Aufwand, der von einem Notar oder seinen Mitarbeitern aufgewendet wird. Die notariellen Kosten für die Beratung, die Beurkundung und die Umsetzung der notariellen Tätigkeiten sollen möglichst sozialverträglich sein und sind damit vergleichsweise gering. Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter https://notar.de

 

FAQ`s

Welcher Notar ist für mich zuständig?
Sie können grundsätzlich jeden Notar frei wählen, der für Sie tätig werden soll. Jeder Notar ist einem bestimmten Gebiet zugeordnet, seinem Amtsbezirk, und darf Amtshandlungen nur dort durchführen. Rechtsgeschäfte, die außerhalb des Amtsbezirks Wirkung entfalten, können vom Notar dennoch beurkundet werden.

Das bedeutet zum Beispiel: Wenn Sie ein Grundstück in München kaufen, kann dafür auch ein Notar in Nordrhein- Westfalen die Beurkundung vornehmen. Wo sich das Grundstück befindet, spielt für die Beurkundung keine Rolle.

Kurz gesagt: Der Notar muss in seinem Amtsbezirk tätig werden, aber das Geschäft selbst kann überall gültig sein.
Welche Aufgaben hat ein Notar und in welchen Fällen benötige ich ihn?
Ein Notar ist ein spezialisierter Jurist und dabei unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Vor allem ist er dafür zuständig, bestimmte Rechtsgeschäfte zu beurkunden und zu beglaubigen. Die notarielle Tätigkeit gewährleistet Rechtssicherheit und beugt Rechtsstreitigkeiten vor. Ein Notar wird benötigt in Fällen wie:
  1. Kauf von Immobilien: Bei Immobilienkäufen muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.
  2. Gründung von Kapitalgesellschaften: Bei der Gründung von Gesellschaften wie einer GmbH oder AG ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich.
  3. Testament und Erbvertrag: Notare beraten bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen und beurkunden diese, um die Formvorschriften zu erfüllen und die Rechtssicherheit zu erhöhen.
  4. Eheverträge: Vor oder während einer Ehe kann ein Ehevertrag geschlossen werden, der ebenfalls notariell beurkundet werden muss.
Muss ich persönlich beim Notar erscheinen?
Oft wohnen die Beteiligten eines Vertrages in verschiedenen Städten und können daher nicht gemeinsam zu einem Notartermin erscheinen. Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass jede Partei persönlich erscheint, um beraten und umfassend belehrt zu werden, um die Tragweiten und die Konsequenzen des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts vollständig durchdringen zu können. Zudem nimmt sich der Abwesende durch das Nichterscheinen selbst die Möglichkeit, dem Notar unmittelbar Fragen zu stellen.

Wenn ein persönliches Erscheinen aufgrund der Entfernung nicht möglich ist, kann eine Partei durch eine Vertrauensperson vertreten werden, zum Beispiel durch einen Familienangehörigen oder einen Rechtsanwalt. Dies erfordert eine entsprechende Vollmacht, welche durch einen Notar erstellt werden muss.

Es ist auch möglich, an einem Beurkundungstermin teilzunehmen, auch wenn noch keine Vollmacht vorliegt. In diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten "Vertreter ohne Vertretungsmacht", der im Namen einer anderen Person auftritt, ohne dass der Vertrag sofort rechtswirksam wird. So kann etwa ein Käufer beim Notar auch ohne Anwesenheit des Verkäufers den Vertrag für beide Parteien unterschreiben. Voraussetzung ist jedoch, dass die andere Partei dem später zustimmt. Daher sollten alle Vertragsinhalte vorher genau abgestimmt sein, da der Vertrag sonst ohne die nachträgliche Genehmigung der vertretenen Person unwirksam bleibt.
Was muss ich zum Notartermin mitbringen?
Dies ist abhängig vom Anlass Ihres Termins. In der Regel sollten Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und alle relevanten Unterlagen, die für das geplante Rechtsgeschäft wichtig sind, mitbringen. Ihr Notar teilt Ihnen im Voraus mit, welche Dokumente genau erforderlich sind.
Wie berechnen sich die Kosten für notarielle Tätigkeiten?
Die Kosten für notarielle Dienstleistungen sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie basieren in der Regel auf dem Wert des Geschäfts, das beurkundet oder beglaubigt wird. Beispielsweise richten sich die Gebühren für die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags nach dem Kaufpreis der Immobilie.

Notare sind verpflichtet, die Gebührenordnung einzuhalten, und es gibt keinen Verhandlungsspielraum über die Höhe der Kosten. Zusätzlich zu den Beurkundungskosten können Auslagen für die Einsicht in Register, Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen hinzukommen. Eine detaillierte Kostenaufstellung wird vom Notar bereitgestellt, sodass die Beteiligten die Gebühren nachvollziehen können. Auf der Homepage der Bundesnotarkammer finden Sie einen Gebührenrechner , sowie zahlreiche Beispielberechnungen , die Ihnen bei der Ermittlung Ihrer Notarkosten helfen können.
Was ist der Unterschied zwischen einer notariellen Beglaubigung und einer Beurkundung?
Eine notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Originaldokument. Dies ist häufig bei Anträgen, Vollmachten oder anderen rechtlichen Erklärungen erforderlich, bei denen die Identität der unterzeichnenden Person überprüft werden muss.

Eine notarielle Beurkundung geht weiter und umfasst die vollständige Protokollierung und Dokumentation eines Rechtsgeschäfts durch den Notar. Bei der Beurkundung liest der Notar die Urkunde(n) vor, erläutert die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts, stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt verstanden haben, und nimmt dann die Unterschriften entgegen. Beurkundungen sind beispielsweise bei Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen und Erbverträgen erforderlich und dienen dazu, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und formelle Anforderungen zu erfüllen.
Warum muss ein Notar Urkunden vorlesen?
Nach Maßgabe des Beurkundungsgesetzes müssen notariell beurkundete Erklärungen den Beteiligten in Gegenwart des Notars vorgelesen werden. Wird eine verlesungspflichtige Urkunde ganz oder teilweise nicht vorgelesen, ist die Beurkundung regelmäßig unwirksam. Die vollständige Verlesung gehört daher zu den zentralen Amtspflichten des Notars, von der die Parteien den Notar auch nicht befreien können. Sie dient dazu, den gesamten Urkundentext gemeinsam zu prüfen und etwaige Fragen unmittelbar zu klären.