
Außenrollladen bleibt Gemeinschaftseigentum – Kein Anspruch des Sondereigentümers bei Demontage
15. Juli 2025
Hausgeldpflicht gilt auch ohne Verwalter
20. Juli 2025Fristlose Kündigung bei wiederholten sexuellen Übergriffen in Betreuungseinrichtungen bestätigt!
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 29. April 2025 (Az. 4 W 105/24), dass die fristlose Kündigung eines Wohn- und Assistenzvertrags durch den Betreiber bei wiederholten sexuellen Übergriffen eines Heimbewohners gerechtfertigt ist. Die wiederholten Übergriffe stellen eine gröbliche Pflichtverletzung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 WBVG dar und verletzen die Persönlichkeitsrechte der anderen Bewohner nachhaltig. Das Gericht hielt die Kündigung für verhältnismäßig, da keine mildere Maßnahme ausreichend war, um den Schutz der Mitbewohner zu gewährleisten. Die Entscheidung bestätigt damit den hohen Schutz der Bewohnerrechte in betreuten Wohnformen und die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bei schwerwiegenden Pflichtverstößen. Bereits das Landgericht Hamburg hatte diese Rechtsprechung bestätigt (Az. 307 O 73/24).