Immobilienrecht

Immobilienrecht

Der Traum vom eigenen Heim kann schnell zum Albtraum werden. Die ersten Stolpersteine liegen bereits bei der Auswahl der richtigen und vor allem günstigsten Finanzierung. Nicht jeder befindet sich in der komfortablen Situation, auf ausreichend Ersparnisse zurückgreifen zu können. Wie viel Eigenkapital benötige ich eigentlich, damit eine Bank die Finanzierung übernimmt? Welche Sicherheiten verlangt die Bank, ist eine Grundschuld oder eine Hypothek zu bestellen? Welche Eintragungen kommen ins Grundbuch?

Baue ich selbst, wenn ja, mit welchem Bauträger? Oder entscheide ich mich lieber für ein Fertighaus? Wer baut mir dann den Keller? Kaufe ich eine gebrauchte Immobilie? Wende ich mich an einen Makler? Welche Provisionen wären hier zu zahlen? Ist der Kaufvertrag vor einem Notar zu schließen, wer zahlt Kosten des Notars, welche Gerichtskosten entstehen?

Haben Sie sich entschieden, selbst zu bauen, sind klare und transparente Verträge erforderlich, damit Sie den Überblick behalten und im Konfliktfall sofort Ihre Rechte durchsetzen können.

Geben Sie die optimale Vertragsgestaltung in professionelle Hände. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Ausarbeitung der für Sie passenden Verträge und begleiten Sie während der gesamten Phase Ihres Immobilienerwerbs in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Auch beim Kauf eines „schlüsselfertigen Eigenheims“ können ernüchternde Überraschungen auf Sie warten. Stellen Sie fest, dass das Gefälle Ihres Balkons nicht vom Haus weg, sondern zu Ihrem Wohnzimmer hin eingebracht ist oder der gesamte Fliesenbelag bricht weil der Estrich mangelhaft aufgebracht wurde, ist es Zeit, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir setzen Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber Ihrem Vertragspartner durch. Wir werden zunächst außergerichtlich ihre Ansprüche anmelden. Sofern keine Lösung erzielt werden kann, leiten wir für Sie alle nötigen rechtlichen Schritte ein.

Auch bei einer gekauften Immobilie sind sie vor Überraschungen nicht sicher. Nach einem halben Jahr stellt sich heraus, dass der gesamte Kellerbereich durchfeuchtet ist. Ein Sachverständiger kommt zu dem Ergebnis, dass der Schaden schon seit Jahren bekannt gewesen sein muss und der Verkäufer kurz vor dem Verkauf die sichtbaren Schäden mit einigen geschickten kosmetischen Mitteln kaschiert hat. Sie möchten den Kaufvertrag anfechten wegen „arglistiger Täuschung“?

Nachdem Sie eingezogen sind, versperrt Ihnen Ihr Nachbarn die Zufahrt zu Ihrem Haus mit der Begründung, dass für die Zufahrt kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen sei. Sie empören sich und verweisen auf die zu ihren Gunsten eingetragene Baulast im Baulastenverzeichnis. Vom Gericht belehrt man Sie, dass die Baulast rein öffentlich-rechtliche Wirkungen hat, aber keine zivilrechtliche Absicherung bietet.

Damit ihr Traum vom Eigenheim ohne böse Überraschungen in Erfüllung geht, bieten wir Ihnen unsere professionelle Unterstützung an mit Herrn Rechtsanwalt Maas als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht sowie Herrn Rechtsanwalt Erhard als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Wohnungseigentumsrecht
Die Freude über die neue Eigentumswohnung kann schnell getrübt sein, wenn in Ihrer ersten Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung abgestimmt wird und Sie noch Nachzahlungen zu leisten haben für einen Zeitraum, der eigentlich noch den Voreigentümer betrifft. Der Wohnungsverwalter erklärt Ihnen, dass Sie für eine sogenannte „Abrechnungsspitze“ haften. In einem weiteren Beschluss der Wohnungseigentümer wird die Erhöhung der Rücklage vereinbart. Ferner kündigt der Verwalter an, dass im kommenden Jahr Reparaturmaßnahmen erforderlich sind und eine Sonderumlage zu beschließen ist. Wie können Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft geprüft werden? Gibt es Möglichkeiten der Anfechtung der Eigentümerbeschlüsse, wenn ja, innerhalb welcher Fristen? Was ist, wenn Wohnungseigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen? Wie kann das rückständige Wohngeld durch die Eigentümergemeinschaft gerichtlich durchgesetzt werden?