Vermieter dürfen verjährte Schadensersatzansprüche mit Kaution verrechnen
November 24, 2024Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied am 18. April 2024 (Az.: 18 SLa 92/24), dass eine Inflationsausgleichsprämie als pfändbares Arbeitseinkommen anzusehen ist. In dem Fall hatte die Klägerin als Insolvenzverwalterin auf die Pfändbarkeit einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 EUR bestanden, die im Rahmen des Arbeitseinkommens eines Arbeitnehmers gezahlt wurde. Das Gericht entschied, dass die Prämie gemäß §§ 850 ff. ZPO pfändbar ist und sich nicht durch eine gesetzlich vorgesehene Unpfändbarkeit auszeichnet. Die Prämie gilt nicht als nicht übertragbare Forderung und auch nicht als besondere Aufwandsentschädigung nach § 850a ZPO.
mitgeteilt von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Klemens Erhard