Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht umfasst das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Das Bauplanungsrecht (auch Städtebaurecht genannt) befasst sich mit der Festlegung der rechtlichen Qualität von Grund und Boden sowie seiner zulässigen Nutzbarkeit. Sein Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch Erstellung der planerischen Vorgaben auch für das einzelne Grundstück.
Das Bauordnungsrecht (früher: Baupolizeirecht) regelt die baulichen und technischen Anforderungen an einzelne Bauvorhaben. Es dient vor allem der Abwehr von Gefahren, die durch die Errichtung, den Bestand, die Nutzung oder auch den Abriss von baulichen Anlagen aller Art entstehen können.
Im öffentlichen Baurecht hilft Ihnen Rechtsanwalt Maas als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Baurecht sowohl dann, wenn Sie Schwierigkeiten haben sollten, eine baurechtliche Genehmigung zu erhalten, als auch dann, wenn Sie beabsichtigen, sich gegen eine solche Genehmigung zur Wehr zu setzen, die ein Dritter (insbesondere ein Nachbar im weiteren Sinne) erhalten hat.
Die Frage, ob eine Genehmigung erteilt werden sollte oder nicht, ist quasi nur die Spitze des ansonsten fast unsichtbaren Eisbergs mit Namen öffentliches Baurecht. Zu klären sind bauplanungsrechtliche Fragen, wie die, ob für das Objekt ein Bebauungsplan („B-Plan“) existiert. Ist das der Fall, muss geprüft werden, ob er wirksam ist oder ob er überhaupt zu Ihrem Schutz erlassen wurde. Liegt kein B-Plan vor, gelten wieder andere Bestimmungen, deren Einhaltung, bezogen auf das konkrete Objekt, geprüft werden sollte.
Neben den bauplanungsrechtlichen Fragen und mit ihnen verwoben sind die bauordnungsrechtlichen Fragen, die sich mit der konkreten Ausgestaltung des (bauplanungsrechtlich zulässigen) Objektes befassen, beginnend bei Höhe, Breite und Abständen bis hin zur Farbe der Dachpfannen.