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Handelsvertreterrecht

Wenn Ihnen das Angebot gemacht wird, sich als Handelsvertreter selbstständig zu machen, der Inhalt des Vertragsentwurfes viele Fragen offen lässt, bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Erhard seine Beratung und Unterstützung an. Er prüft oder gestaltet mit Ihnen gemeinsam Ihren Handelsvertretervertrag. Werden Ihnen Provisionen (wie beispielsweise eine Bezirksprovision oder eine Abschlussprovision usw.)vorenthalten, Verkaufsgebiete entzogen, Ansprüche nach beendetem Vertragsverhältnis nicht erfüllt, sorgen wir für die Durchsetzung zunächst im außergerichtlichen Bereich und, wenn diese Maßnahmen noch nicht ausreichen, im gerichtlichen Verfahren.

Ein häufiger Streitpunkt ist der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 b HGB. Der Handelsvertreter kann nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die von ihm akquirierten Kunden einen angemessenen Ausgleich verlangen. Der Ausgleichsanspruch kann der Höhe nach bis zu einer Jahresprovision gehen.

 

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