Verdoppelung der Kinderkrankentage
Klemens Erhard · 28.01.2021
Rückwirkend zum 05.01.2021 tritt das Gesetz zur Regelung des Kinderkrankengeldes in Kraft. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt grundsätzlich Kinderkrankengeld, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter zwölfjährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Ab sofort können statt 10 Arbeitstage jetzt 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragt werden. Alleinerziehende erhalten bis zu 40 Tage...
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