02336 / 40 89 - 0

Arbeitsrecht

Eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei liegt im Bereich des gesamten Arbeitsrechts. Dabei sind wir mit aktuell drei Fachanwälten für Arbeitsrecht die größte Fachanwaltskanzlei im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Neben einer Vielzahl von mittelständischen Unternehmen, die wir teilweise seit mehreren Jahrzehnten in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber rechtlich begleiten, beraten und vertreten wir selbstverständlich auch Arbeitnehmer in allen Fragen des privaten Arbeitsrechts.

Zu unseren Mandaten zählen insbesondere kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus den verschiedensten Branchen (Industrie und Handel, Dienstleistungen und IT, Vermögensverwaltungen, Vermietungsgesellschaften, Personaldienstleister, Logistik- und Transportunternehmen, Pflegedienste und -einrichtungen).

Unsere Tätigkeit umfasst dabei die Themenkomplexe

  • Arbeitsvertragsgestaltung und -prüfung (Vertragsklauseln)
  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Vergütungsansprüche (auch freiwillige Leistungen / betriebliche Übung) nach BGB und den einschlägigen Tarifverträgen
  • Urlaub (und Urlaubsabgeltung) nach dem BUrlG
  • Elternzeit (BEEG) und Mutterschutz (MuSchG)
  • Erstellung / Prüfung von Abmahnungen
  • Kündigung und Kündigungsschutz (insbesondere KSchG und SGB IX)
  • Gestaltung / Überprüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
  • Zeugniserteilung (und Zeugnisberichtigung)

Da wir nicht ausschließlich als Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter tätig sind, kennen wir sowohl die Perspektive als auch „Taktik“ der jeweiligen anderen Vertragspartei. Dies ermöglicht uns, mit unseren Mandanten eine umfassende Strategie zu erarbeiten und umzusetzen.

Neben der arbeitsrechtlich beratenden Tätigkeit, die wir in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmensinhabern, Geschäftsführern und auch deren Personalabteilungen „leben“, sind wir auch in gerichtlichen Verfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig. Aufgrund der zentralen Lage unserer Sozietät nehmen wir hierbei regelmäßig Termine bei den Arbeitsgerichten (ArbG) Wuppertal, Hagen, Dortmund, Düsseldorf, Köln , Solingen und Bochum sowie bei den Landesarbeitsgerichten (LAG) Düsseldorf, Hamm und Köln wahr.

Ansprechpartner

Aktuelles aus dem Bereich Arbeitsrecht

13. Februar 2023

Arbeitsrecht

Unbezahlte Freistellung wegen fehlender Corona-Impfung unwirksam ohne behördliches Tätigkeitsverbot

Landesarbeitsgericht  Baden-Württemberg, Urteil vom  vom 03.02.2023 - 7 Sa 67/22.  Die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht beschäftigt derzeit auch die Arbeitsgerichte. Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mussten alle Kliniken, Pflegeheime, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegedienste, Geburtshäuser und...

Weiterlesen

3. Juni 2022

Arbeitsrecht

Nachweispflicht für Überstunden

Urteil Bundesarbeitsgericht vom 04. 05.2022 – 5 AZR 359/21 Soweit ein Arbeitnehmer die Bezahlung von Überstunden geltend macht, so muss er deren Ableistung darlegen und beweisen. Darüber hinaus müssen Überstunden angeordnet oder durch den Arbeitsgeber...

Weiterlesen