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Autofahrer aufgepasst! – Ab dem 28.04.2020 wird es gefährlich!!

Beitrag zum Thema Aktuelles · Christoph Wink · 24.04.2020

Autofahrer aufgepasst!

Von vielen vielleicht noch gar nicht bemerkt, tritt kommenden Dienstag, den 28.04.2020, eine Novelle der StVO (Straßenverkehrsordnung) in Kraft. Mit dieser soll die Sicherheit im Straßenverkehr erweitert werden, weshalb sich der Gesetzgeber auch dazu entschieden hat, den Bußgeldkatalog zu überarbeiten und anzupassen. Die sicherlich relevantesten Änderungen für Autofahrer: Bei innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Pkw von mehr als 21 km/h (nach Toleranzabzug) werden die Bußgeldbehörden jetzt neben einer Geldbuße von 80,00 € regelmäßig auch ein einmonatiges Fahrverbot gegen den Fahrer verhängen. Erfolgte der Geschwindigkeitsverstoß mit dem Pkw außerorts (z.B. auf der Autobahn), droht das einmonatige Fahrverbot (neben einer Geldbuße von 80,00 €) bereits ab einer Überschreitung von mehr als 26 km/h (nach Toleranzabzug). Obendrein erhält der Fahrer bei beiden Formen der Überschreitung einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.

Vorsicht ist also geboten. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, damit im worst case eine optimale Verteidigung (z.B. durch Einholung von Gutachten, Durchführung von Widerspruchsverfahren, etc.) möglich ist. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren; wir helfen Ihnen bei jedweden Problemen im Straßenverkehr. Bis dahin heißt es: allseits gute und sichere Fahrt!

Ihr Anwaltsteam

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