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Corona und Notariat: weiter geht´s

Beitrag zum Thema Aktuelles · Christoph Wink · 23.04.2020

Die aktuelle Situation führt auch im juristischen Alltag zu durchaus ungewöhnlichen Maßnahmen.

Dazu eines vorweg: auch in notariellen Angelegenheiten geht es (nicht ganz so, wie gewohnt) weiter! Denn viele Vorgänge, die notariell beurkundet werden müssen, sind gerade jetzt dringend notwendig (z.B. Errichtung von Vorsorgevollmachten, Testamenten – aber auch Bestellung von Grundschulden, z.B. um dringend benötigte Darlehen abzusichern); daher sind die notariellen Tätigkeiten auch als systemrelevant anerkannt.

In erster Linie liegt uns bei der Abwicklung der Verfahren die Gesundheit aller Beteiligten am Herzen. Dies gilt sowohl für unsere Mandanten als auch für unsere Mitarbeiter und ihre Familien. Daher achten wir darauf, dass die gebotenen Abstände eingehalten werden und Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel, etc.) zur Verfügung stehen.

Die Westfälische Notarkammer Hamm hat uns darüber hinaus die Möglichkeit an die Hand gegeben, dass Beurkundungen (insbesondere also das Vorlesen von Verträgen) nicht mehr zwingend in „großer Runde“ stattfinden müssen. Vielmehr besteht die Möglichkeit, dass wir die Beurkundung mit Vertretern durchführen (vorrangig mit unseren Mitarbeitern) und dass die Urkundenbeteiligten dann den Vertrag später nur noch genehmigen. Dies erfolgt dann so, dass der Notar die Unterschrift auf der (von uns vorbereiteten) Genehmigungserklärung entgegennimmt und dies dann beglaubigt; dies darf (ausnahmsweise wegen der aktuellen Situation) auch auf unserem hauseigenen Parkplatz erfolgen (Sie müssen theoretisch nicht einmal das Fahrzeug verlassen). Der persönliche Kontakt wird damit auf ein absolutes Mindestmaß reduziert –  in unser aller gesundheitlichem Interesse.

Haben Sie Fragen, sprechen Sie uns gerne an!!!

Ihr

Notar Christoph Wink & Team

 

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