Immobilienrecht
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst sämtliche rechtlichen Regelungen, die sich mit Grundstücken und darauf befindlichen Immobilien befassen. Es ist ein Querschnittsgebiet verschiedener Rechtsbereiche, das sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Aspekte beinhaltet.
Kernbereiche des Immobilienrechts sind folgende:
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- Grundstücksrecht:
- Regelung des Eigentums und Besitzes (z.B. §§ 854 ff. und §§ 903 ff. BGB).
- Erwerb und Übertragung von Grundstücken (§§ 873, 925 BGB).
- Eintragung von Rechten ins Grundbuch (gemäß Grundbuchordnung, GBO).
- Wohnungseigentums- und Teileigentumsrecht:
- Regelung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums sowie der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften.
- Immobilienkaufrecht / Transaktionsrecht:
- Vorschriften zu notariellen Kaufverträgen (§ 311b BGB).
- Gewährleistungsrechte bei Sach- und Rechtsmängeln (§§ 434 ff. BGB).
- Sachenrechtliche Belastungen:
- Hypotheken und Grundschulden (§§ 1113 ff. BGB).
- Dienstbarkeiten wie Wegerechte (§§ 1018 ff. BGB).
- Reallasten (§§ 1105 ff. BGB).
- Mietrecht:
- Regelung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen (§§ 535 ff. BGB).
- Kündigungsfristen, Mietpreisregulierung, Modernisierungen und Nebenkostenabrechnungen
- Baurecht:
- Öffentliches Baurecht: Vorschriften im Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes, Bauordnungen der Länder, Bebauungspläne.
- Privates Baurecht: Werk- (§§ 631 ff. BGB) oder Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB) für Leistungen und Verträge mit Architekten, Bauträgern oder Handwerkern.
- Nachbarrecht:
- Vorschriften zu Abstandsflächen, Grenzbepflanzung und Immissionen (§§ 903, 906 BGB).
- Ergänzend: Landesnachbarrechtsgesetze.
- Erbrechtliche Aspekte:
- Übertragung von Immobilien im Rahmen von Erbschaften (§§ 1922 ff. BGB).
- Rechte von Erben und Pflichtteilsberechtigten (§§ 2303 ff. BGB).
- Maklerrecht:
- Regelungen zu Maklerverträgen (§§ 652 ff. BGB).
- Vorschriften zur Maklerprovision (z. B. § 656c BGB).
- Steuerrechtliche Aspekte:
- Grunderwerbsteuer, Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien.
- Grundstücksrecht:
Ansprechpartner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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