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AG Schwelm: Auch die letzte Miete vor dem Auszug kann sofort gerichtlich auf Kosten des Mieters gefordert werden

Beitrag zum Thema Mandanteninformation · Heinrich W. Maas · 02.06.2014

AG Schwelm, Beschluss vom 12.05.2014 – 27 C 148/14 –

 

Der Fall: Die Mieter hatten gekündigt und die letzte Miete vor dem Auszug nicht gezahlt. Es bestand noch ein Kautionsguthaben. Gleichwohl hat der Vermieter sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid auf Zahlung der Miete beantragt. Auf Veranlassung des Mietervereins zahlten die Mieter jetzt zwar die Miete, wollten aber nicht die Kosten des Mahnbescheids tragen. Der Mieterverein meinte, der  Vermieter hätte zunächst Kontakt zu den Mietern aufnehmen müssen. Die Mieter hätten keinen Anlass für das gerichtliche Verfahren gegeben. Denn die Zahlung sei im Umzugsstress (einen Monat vor dem Auszug) lediglich vergessen worden.

 

Das Amtsgericht Schwelm ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat den Mietern alle Kosten des Vermieters für Gericht und Anwalt auferlegt. Das Gericht hat ausschließlich darauf abgestellt, dass am Monatsanfang nicht gezahlt wurde und die Mieter die Forderung zu spät bezahlt haben. Deshalb müssen die Mieter jetzt auch alle Kosten tragen, die durch die verspätete Zahlung entstanden sind.  

 

Heinrich W. Maas
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Schlichter nach der SOBau

 

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