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RA Christoph Wink ist jetzt auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Beitrag zum Thema Mandanteninformation · 20.06.2014

Mit Beschluss des Vorstandes der RAK Hamm vom 06.05.2014 wurde unserem Kollegen die Berechtigung zuerkannt, den Titel "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" zu führen.

Rechtsanwalt Wink, der bereits "Fachanwalt für Arbeitsrecht" sowie "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" ist, ist damit einer der wenigen Anwälte im EN-Kreis, der drei Fachanwaltstitel führen darf.

Zugleich verstärken wir damit auch unsere Kernkompetenz im Bereich des Immobilienrechts, also des (öffentlichen und privaten) Baurechts, des Grundstücks- und des Mietrechts (Gewerberaummietrecht und auch Wohnraummietrecht).

Mit den Partnern Klemens Erhard und Heinrich W. Maas stehen unseren Mandanten damit für alle Fragen rund um die Immobilie zwei Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, zwei Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zur Verfügung.

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