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BVerfG: Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig

Beitrag zum Thema Mandanteninformation · 20.03.2013

Bislang ist es adoptierten Kindern in eingetragenen Lebenspartnerschaften – anders als adoptierten Kindern in Ehen – verwehrt, von der zweiten Mutter oder dem zweiten Vater adoptiert zu werden. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gewertet und für verfassungswidrig erklärt.

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